
Liebe Studierende! Die Informationen bezüglich der für die Registration für das Frühjahrssemester 2021/22 erforderliche Boosterimpfung lesen Sie bitte im Auszug aus dem Dokument: „RKE/9/2021. (XII.16.) Anordnung des Rektors-der Kanzlerin – Maßnahmen während des Notstandes im akademischen Studienjahr 2021/22 an der Semmelweis Universität“ Das Wesentliche der Anweisung, aber bitte die Details auch durchlesen: (2) Zu dem in Absatz 1 festgelegten Zweck dürfen an der Ausbildung nur diejenigen Studierenden/Auszubildenden teilnehmen, dürfen sich für das Frühjahrssemester nur einschreiben …