About Semmelweis University
Zahnärzt:innen te bieten eine grundlegende präventive und kurative Versorgung für Zahn- und Mundpatienten. Sie führen zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und Notfallbehandlungen durch und bieten Behandlungen für eine Vielzahl von Zahnerkrankungen wie Zahnschmerzen, entzündetes Zahnfleisch und Karies an, um nur einige zu nennen.
Nach Abschluss des Studiums kann ein Doktor/eine Doktorin der der Medizin in Zahnmedizin als Zahnarzt/Zahnärztin praktizieren oder eine postgraduale Spezialisierung oder eine Doktorandenausbildung absolvieren.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Ab dem dritten Studienjahr sind für den Umgang mit Patienten während des Unterrichtes Grundkenntnisse der ungarischen Sprache Voraussetzung, die die Studierenden in den von der Universität angebotenen Kursen problemlos erwerben können.
Bewerber/innen, die über keine deutsche, österreichische oder schweizerische Staatsbürgerschaft und/oder über keine in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz erworbene Allgemeine Hochschulreife verfügen, haben einen offiziellen Nachweis ihrer, für das Studium der Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie in deutscher Sprache entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache, d.h. mit einem Prüfungs-, Bestehens-Ergebnis von mind. 80% – in Form eines Sprachprüfungszertifikates einer internationalen Sprachprüfungsinstitution – zu erbringen (z.B. Goethe C1, Telc oder von einem Hochschulinstitut in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz zur Berechtigung zum Studium der Medizin/Zahnmedizin ausgestelltes/akzeptiertes Sprachprüfungszertifikat mit einem Prüfungs-, Bestehens-Ergebnis von mind. 90%.) Bewerber/innen aus Südtirol betrifft dies nicht.
Das Studium der Zahnmedizin dauert insgesamt fünf Jahre und folgt dem in Ungarn gültigen Lehrplan. Es wird nach deutscher Fachliteratur unterrichtet, die im Heimatland zu erwerben und zum Studium mitzubringen ist.
Die Zahnmedizinstudent/innen erhalten nach Abschluss des vorklinischen Studiums kein Zeugnis über die Zahnärztliche Vorprüfung.
Die Studierenden haben eine Abschlussarbeit Diplomarbeit (Diplomarbeit Facharbeit) in den letzten Jahren der Ausbildung anzufertigen. Die gesamte medizinische Ausbildung wird durch das Staatsexamen abgeschlossen, das aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil besteht.
Nach verteidigter Facharbeit Diplomarbeit und bestandener zahnmedizinischer Abschlussprüfung wird werden das Diplom und der Titel „dr. med. dent.“ verliehen. Damit sind alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um in Ungarn den zahnärztlichen Beruf uneingeschränkt ausüben zu können bzw. die Approbation zum Zahnarzt/zur Zahnärztin zu erlangen.
Nach Abschluss des Studiums kann ein Doktor/eine Doktorin der Medizin in der Zahnmedizin als Zahnarzt/Zahnärztin praktizieren oder eine postgraduale Spezialisierung oder eine Doktorandenausbildung absolvieren.
Das Diplom ist in den EU-Ländern anerkannt. Die Semmelweis Universität befindet sich derzeit im Akkreditierungsverfahren der WFME (World Federation of Medical Education). Die Anerkennung des in Ungarn erworbenen Diploms ist von den Bestimmungen des jeweiligen Landes abhängig.
In der Bewerbungsperiode werden nur Bewerbungen für das im September des jeweiligen Jahres beginnende Studienjahr angenommen.
Die Bewerbung erfolgt komplett und ausschließlich online, über das Online Bewerbungsportal Semaphor. Postalisch sind keine Dokumente an die Semmelweis Universität zu senden.
Nur im Online Bewerbungssystem Semaphor hochgeladene Bestätigungen können im Rahmen der Auswertung der Bewerbung berücksichtigt werden. Das Erwähnen von Praktikums- o. sonst. Leistungen im Lebenslauf ist nicht ausreichend und wird nicht berücksichtigt.
Wichtig! Nach der Bewerbungsfrist werden ergänzende Unterlagen/Bestätigungen nicht mehr berücksichtigt.
Über den Eingang der Bewerbung erhält jede Bewerberin/jeder Bewerber eine Antwort per E-Mail.
Bitte E-Mails überprüfen. Jede Benachrichtigung über den aktuellen Stand der eingebrachten Bewerbung wird seitens der Universität per E-Mail an die, im Online Bewerbungsportal Semaphor im Menüpunkt „Profil“ der Bewerberin/des Bewerbers angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Bewerberin/der Bewerber hat das zu ihrer/seiner E-Mail-Adresse gehörende elektronische Postfach regelmäßig auf Posteingang zu überprüfen bzw. genügende Speicherkapazität für den Empfang von elektronisch versendeten Dokumenten zur Verfügung zu stellen sowie dafür zu sorgen, dass der Dienstleister ihres/seines elektronischen Postfaches die E-Mails der Universität nicht als spam-Nachricht einordnet.
Das Studium ist gebührenpflichtig. Es werden Bewerbungs-, Studien-, sowie bei der ersten Immatrikulation Immatrikulationsgebühren erhoben.
Zusätzliche Gebühren für Instrumentenbenutzung und Materialverbrauch (5–10. Semester): 1 920,- EUR pro Semester
Im Bewerbungsportal können die Bewerbungsgebühren mit Bankkarte eingezahlt werden.
Falls die Zahlung nicht online im Bewerbungsportal ausgeführt wird, sind die Bewerbungsgebühren auf nachstehendes Konto der Semmelweis Universität mit Angabe des Namens der Bewerberin/des Bewerbers und mit dem Vermerk „Bewerbungsgebühren“ – zu überweisen.
Im Falle einer eingereichten Bewerbung ist eine Rückerstattung/teilweise Rückerstattung der Bewerbungsgebühren ausgeschlossen.
Die erforderlichen Gebühren sind auf nachstehendes Konto der Semmelweis Universität zu überweisen:
Kontoinhaber: Semmelweis University
Kontonummer (IBAN): HU51 1176 3842 0088 0888 0000 0000
Bank Name: OTP Bank Nyrt.
Bank Adresse: Nádor u. 16., 1051 Budapest, Hungary SWIFT Code (BIC): OTPVHUHB
Correspondent SWIFT Code (BIC): OTPVHUHB
Vermerk (Verwendungszweck):
Name, ID-Nummer der/des Studierenden, „Bewerbungsgebühren“ ODER
Name, ID-Nummer der/des Studierenden, „Studiengebühren 1. Studienjahr"
Die Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Einzahlers / der Einzahlerin.
Bei Rückgabe des Studienplatzes vor dem Tag der offiziellen Einschreibung werden die bereits eingezahlten Studiengebühren und Immatrikulationsgebühren – bis auf ein Deposit von 2000 EUR – zurückerstattet.
Achtung! Ab dem 2. Semester erfolgt die Einzahlung der Studiengebühren über das Neptun System, dafür gibt es andere Kontoangaben (EUR Sammelkonto) Weiterlesen →
Die Entscheidung über die Aufnahme der Bewerber/innen trifft ausschließlich das Gremium der Deutschsprachigen Studiengänge unter dem Vorsitz des Vizerektors für Internationales Studium aufgrund der eingebrachten Unterlagen.
Nach Eingang und Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen bzw. nach Eingang des Abiturzeugnisses erhalten die Bewerberinnen und Bewerber voraussichtlich innerhalb von 14 Tagen eine Antwort (Zulassung, Warteliste oder Ablehnung) per E-Mail über die Entscheidung der Universität.
Über das Ergebnis der Bewerbung wird jeder Bewerber/jede Bewerberin per E-Mail benachrichtigt.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung folgt der Zulassungsbescheid mit allen Informationen über die für die Aufnahme des Studiums zu tätigenden Formalitäten. Dem Zulassungsbescheid wird eine Liste der für das Studium mitzubringenden Fachliteratur beigefügt.
Die Annahme des Studienplatzes ist spätestens bis zur im Zulassungsschreiben mitgeteilten Rückmeldungsfrist von etwa 3 Wochen im Bewerbungsportal Semaphor zu bestätigen. Hier kann der angebotene Studienplatz angenommen oder abgelehnt werden.
Bleibt eine Rückmeldung bis zum angegebenen Datum aus, wird der Studienplatz im Nachrückverfahren anderweitig vergeben.
Bei Rückgabe des Studienplatzes vor dem Tag der offiziellen Einschreibung werden die bereits eingezahlten Studiengebühren und Immatrikulationsgebühren – bis auf ein Deposit von 2000 EUR – zurückerstattet.
Wird das Studium nach erfolgter Einschreibung nicht begonnen oder abgebrochen, werden die bereits eingezahlten Studiengebühren sowie Immatrikulationsgebühren nicht zurückerstattet.
Die Einschreibung findet Anfang September, in der Registrationswoche statt.
Die persönliche Anwesenheit bei der offiziellen Einschreibung und an der feierlichen Eröffnung des Studienjahres ist erforderlich.
Siehe Musterstudienplan (pdf)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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