Aufenthaltsbestätigung

Alle ausländischen Studenten – auch EU-Bürger – haben spätestens 93 Tage nach der Einreise nach Ungarn eine Aufenthaltsbestätigung (Registrationsbestätigung) in der Landeshauptdirektion der Ausländerbehörde zu beantragen.

Zum Zeitpunkt der Beantragung der Registrationsbestätigung muss man über eine Miet- oder Eigentumswohnung in Ungarn verfügen. Der Wohnungsmietvertrag oder der Vertrag für die Wohnungsbenutzung oder im Falle einer Eigentumswohnung der Grundbuchauszug vom zuständigen Grundbuchamt muss vorgelegt werden.

Unterkunft

Das Wohnungsangebot in Budapest ist ausreichend groß.