Das Zentrum für Internationale Ausbildungsprogramme der Semmelweis Universität schreibt das Exzellenzstipendium „Professor Attila Fonyó-Preis / Professor Andor Szécsény-Preis“ für das akademische Jahr 2024/2025 aus. Für das Exzellenzstipendium können sich Studierende mit einem Studierendenrechtsverhältnis zur Semmelweis Universität mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben, die i) ihre Ausbildung an der Fakultät für Humanmedizin in deutscher oder englischer Sprache absolvieren, ii) vor ihrer erfolgreichen Zulassung an der Semmelweis Universität am Budapest Campus der McDaniel College ein zweisemestriges Pre-Med-Programm oder ein inhaltlich dem zweisemestrigen Programm entsprechendes intensives Pre-Med-Programm oder ein Vorbereitungsjahr absolviert haben, iii) ihr Studium im ersten Semester des Studienjahres 2024/2025 begonnen und das erste Studienjahr mit hervorragenden Leistungen abgeschlossen haben.

Das Stipendium ist ein Exzellenzstipendium. Es kann jeweils von einem Studierenden des englischen und eines Studierenden des deutschen Studiengangs gewonnen werden. Bei Gleichheit der Studienleistungen entscheidet die Bewertung der Gemeinschaftsaktivitäten, herausragender wissenschaftlicher Leistungen, sowie herausragender kultureller und sportlicher Aktivitäten.

 

  1. Zulassungskriterien
  • Absolvierung eines zweisemestrigen Pre-Med-Programms, bzw. eines inhaltlich dem zweisemestrigen Programm entsprechenden intensiven Pre-Med-Programms oder eines Vorbereitungsjahres am Budapest Campus der McDaniel College
  • Anfangsdatum des Studierendenrechtsverhältnisses ist September 2024
  • Im ersten Studienjahr der Fakultät für Humanmedizin Absolvierung aller im Curriculum vorgeschriebenen und im Neptun ETR eingetragenen Pflichtfächer (alle Prüfungen bestanden und alle praktischen Prüfungsnoten erworben)
  • Erfolgreicher Abschluss mindestens eines Wahlpflichtfachs oder Wahlfachs,
  • keine Fächer, die im Rahmen eines Kreditübertragungsverfahrens anerkannt wurden,
  • keine Befreiung von der Teilnahme an bzw. dem Abschluss von Pflichtfächern (ausgenommen Körpererziehung und Sommerpraktikum)

Die Angabe zur Identifizierung des Bewerbers / der Bewerberin und zur Überprüfung der Zulassungsberechtigung erforderlichen Daten ist obligatorisch. Bei fehlenden Daten können keine Bewerbungen eingereicht werden. 

Der/die Bewerberin darf keine Bewerbung einreichen, wenn das für die Bewertung zuständige Organ oder eine andere Person oder Einrichtung der Universität (z. B. die Ethikkommission), die zur Untersuchung von Rechtsverstößen befugt ist, festgestellt hat, dass er/sie bei der Bewertung seines/ihres Antrags falsche Angaben gemacht oder die Gutachter im Zusammenhang mit seinem/ihrem im Rahmen einer früheren Ausschreibung eingereichten Antrag anderweitig irregeführt hat.

 

  1. Für die Bewertung der Bewerbungen zuständiges Gremium:

Die Bewerbungen werden von einem Ausschuss bewertet, der durch den Beschluss 72434/NHKK/2025 über die Einrichtung des Stipendiums ernannt wurde. Dem Ausschuss gehören die folgenden Mitglieder an:

  • der Vizerektor für Internationales Studium
  • der Dekan der Fakultät für Humanmedizin
  • der Dekan der Fakultät für Zahnmedizin
  • zwei Ausschussmitglieder, die vom Generaldirektor der College International Oktatási Kft., dem Betreiber des McDaniel College Budapest Campus, ernannt werden

Der Ausschuss legt für jede Ausbildungssprache die drei besten Studierenden in der Reihenfolge ihrer Durchschnittsnote vor. Die Entscheidung über die Vergabe der Preise wird gemeinsam vom Rektor der Semmelweis Universität, dem Vorsitzenden des McDaniel College Budapest Campus Local Board und dem Generaldirektor der College International Oktatási Kft. getroffen.

 

  1. Bewerbungsfrist:

Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2025 über die Schnittstelle des Antragsmanagementsystems Neptun eingereicht werden.

Eine Nachbewerbung ist nur in dem Fall möglich, wenn Studierende aus ihnen nicht zurechenbaren Gründen nicht alle Prüfungen im Frühjahrssemester ablegen konnten und einen Antrag auf Ablegung einer außerhalb des akademischen Jahres organisierten Prüfung (TKSZV) gestellt haben. In diesem Fall endet die Bewerbungsfrist am letzten Tag des Prüfungszeitraums für die TKSZV.

 

  1. Nachreichung, Beschluss, Einwand:

Es besteht keine Möglichkeit auf Nachreichung oder auf einen Bescheinigungsantrag wegen Fristversäumnis. Unvollständige, nicht fristgerechte Anträge oder Anträge, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden abgelehnt. Im Falle von Änderungen des Namens, der Kontaktdaten und der Kontonummer des Bewerbers / der Bewerberin oder zwischenzeitlicher Änderungen der Daten hat der/die Bewerber/in das Recht, seinen/ihren Antrag zu ändern/vervollständigen/korrigieren.

Die vollständig eingereichten Anträge werden durch den unter Punkt 2 genannten Stipendienausschuss innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist bewertet.

 

  1. Gegen den Ablehnungsbeschluss des Ausschusses kann die Bewerberin / der Bewerber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Beschlusses bei dem Leiter des Zentrums für Internationale Ausbildungsprogramme Einspruch erheben. Bei dem Einspruch muss die beanstandete Rechtshandlung oder Unterlassung des Ausschusses genau bezeichnet werden. Wenn der Leiter des Zentrums für Internationale Ausbildungsprogramme dem Einspruch stattgibt, wird der Ausschuss den Antrag entsprechend neu bewerten.

 

  1. Betrag des Stipendiums:

10.000 USD/Studierender

Der gesamte Betrag wird in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung ausgezahlt. Die Überweisung des Stipendiums erfolgt einmalig in einer Summe bis spätestens 30. September 2025, sofern die Stipendiatin oder der Stipendiat zum zweiten Studienjahr an der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität eingeschrieben ist.

 

  1. Rückzahlung des Stipendiums:

Stipendiaten/innen, die den in der Stipendienausschreibung oder im -Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen, sind verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen Aufforderung durch die Universität den vollen Betrag des an sie gezahlten Stipendiums bzw. den von der Vertragsverletzung betroffenen Teil des Stipendiums zuzüglich Verzugszinsen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) zurückzuzahlen.

Der/die Stipendiat/in ist außerdem verpflichtet, den gesamten Förderbetrag zurückzuzahlen, wenn sich herausstellt, dass er/sie bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht hat.

Das Stipendium kann in Ausnahmefällen zurückgezogen werden, wenn sich der/die Studierende während seines/ihres Studiums unangemessen gegenüber der Universität verhalten hat oder wenn gegen ihn/sie ein ethisches Verfahren eingeleitet wird, in dem ein ethisches Fehlverhalten nachgewiesen wird.  

 

  1. Datenverwaltung
  • Mit der Einreichung einer Bewerbung erklärt sich der/die Bewerberin damit einverstanden, dass die in der Bewerbung angegebenen Daten von dem unter Punkt 2 genannten Ausschuss, der für den Rechtsbehelf zuständigen Person oder Gremium und den nach den internen Vorschriften der Universität dazu befugten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Universität zum Zwecke der Identifizierung des Bewerbers / der Bewerberin, der Bearbeitung und Bewertung des Antrags, der Kontaktaufnahme mit dem/der Bewerber/in und der Auszahlung des Stipendiums verarbeitet werden können. Die personenbezogenen Daten des Bewerbers / der Bewerberin dürfen nur an die Personen weitergegeben werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben wie oben beschrieben benötigen.
  • Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung zu finden. Die Datenschutzerklärung kann auf der folgenden Oberfläche eingesehen werden: Datenschutzerklärung
  1.  

Budapest, den 25. Juni 2025

 

 

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Dr. Alán Alpár

Vizerektor für Internationales Studium 
Leiter des Zentrums für Internationale Ausbildungsprogramme