ANMELDUNG FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG

Für die Abschlussprüfungen (schriftlich, mündlich und praktisch) müssen sich die Absolventen über das Neptun-System anmelden. Anmeldungszeitraum für die Abschlussprüfungen:

– schriftlich, mündlich, praktisch: voraussichtlich vom 19. Mai 2025 (09:00 Uhr) bis 23. Mai (20:00 Uhr)

Die Abschlussprüfung können nur Studierende absolvieren, deren bisherige Studienergebnisse (Unterschrift für Fächer, die mit Unterschrift abgeschlossen werden, Unterschrift und Note für Fächer, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden) sowie die Praktika vom sechsten Studienjahr komplett ins Neptun-System eingetragen wurden.

Nur diejenigen Studierenden dürfen an der Abschlussprüfung teilnehmen, die ihre Diplomarbeit erfolgreich verteidigt und mindestens 360 Kreditunkte erworben haben.

Bitte beachten, dass die Liste der Studierenden, die zur Abschlussprüfung zugelassen werden, vom Neptun-System abgefragt wird. Das bedeutet, Studierende, die die Abschlussprüfungsfächer (schriftlich, mündlich, praktisch) nicht aufnehmen, können an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen.

Auf der Oberfläche für Studierende im Neptun-System müssen sich Studierende gemäß folgender Anleitung für die Abschlussprüfung im Neptun System anmelden:

  • auf der Oberfläche für Studierende im Neptun-System unter Geschäftsabwicklung >Abschlussprüfungen für den Abschlussprüfungszeitraum anmelden.
  • Bezeichnung des Zeitabschnittes: „Abschlussprüfung 2025 Mai“ – am Ende der Zeile auf „+” Zeichen klicken: „Anmeldung / Anmeldung modifizieren”.
  • oben bei „Operationen”: den Button „Anmeldungen zur Prüfung” auswählen;
  • auf das Kontrollkästchen des jeweiligen Prüfungstermins klicken, anschließend unten auf „Speichern”.

Man meldet sich also für die einzelnen Prüfungstage an: eine Anmeldung für den schriftlichen Prüfungstag und zwei Anmeldungen für einen mündlich/praktischen Prüfungstag. (Für die mündlichen sowie praktischen Prüfungstage sind deswegen doppelt so viele Platze angegeben als die Anzahl der Prüflinge. Zur gleichen Zeit sendet man zwei Anmeldungen für den mündlich/praktischen Tag ein.)

Bitte darauf achten, dass man sich für die „Mündliche Prüfung” und „Praktische Prüfung” für dasselbe Datum anmelden muss, also nicht zwei verschiedene Tage auswählen.

Die erhaltenen Noten findet man nach der Prüfung ebenfalls auf dieser Seite.

Der mündliche und der praktische Teil der Abschlussprüfung werden parallel stattfinden, bitte die folgenden Hinweise bei der Anmeldung beachten:

  • für die „Mündliche Abschlussprüfung” und die „Praktische Abschlussprüfung” kann man sich nur für denselben Tag anmelden,
  • die Anzahl der Plätze pro Prüfungstag wird doppelt ausgeschrieben, so dass jede/jeder Studierende doppelt berücksichtigt wird

Die bei der Abschlussprüfung erreichten Ergebnisse können unter „Anmeldung für die Abschlussprüfung” eingesehen werden. Falls Studierende eine komplexe Abschlussprüfung ablegen, müssen sie sich neben der schriftlichen Abschlussprüfung auch für die mündliche sowie die praktische Abschlussprüfung anmelden, und zwar am gleichen Tag. (lm Falle einer Teilprüfung müssen sie sich natürlich nur für die Prüfung des betroffenen Fachs anmelden).

 

SCHRIFTLICHE ABSCHLUSSPRÜFUNG

Bitte beachten, dass die schriftliche Abschlussprüfung ab diesem Jahr voraussichtlich elektronisch durchgeführt wird.

Zeitpunkt: 27. Mai 2025 (Dienstag), 10:30 Uhr

Die Prüfungsanforderungen sind auf folgender Website elektronisch verfügbar. Die Prüfung beginnt um 10:30, aber wegen des zeitaufwändigen ldentifizierungsverfahrens bitten wir Sie, sich bereits um 09:30 Uhr am im Raumplan angegeben Ort einzufinden. Der Raumplan wurde anhand   der   Anmeldungen   zur   Abschlussprüfung im   Neptun-System   erstellt.   Alle betroffenen Studierenden werden bis zum 24. Mai 2025 per Neptun-Nachricht über den Prüfungsort benachrichtigt. Für die Prüfung sollte jede/r seinen/ihren Personalausweis und Schreibzeug (blauer Stift) mitbringen.

Bitte beachten, dass keine Speisen und Getränke mit in den Prüfungsraum genommen werden dürfen und dass elektronische Geräte ausgeschaltet und in der Tasche aufbewahrt werden müssen.

Um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, stehen die Prüfungsunterlagen auch in Papierform zur Verfügung, falls die Prüfung aus irgendeinem Grund nicht elektronisch durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsteilnehmerin / der Prüfungsteilnehmer am Prüfungsort über den weiteren Verlauf der Prüfung informiert.

Die Anzahl der Testfragen beträgt 180 (einschließlich Unterfragen). Für die Abschlussprüfung hat man 150 Minuten Zeit. Die schriftliche Prüfung kann um bis zu 30 Minuten verlängert werden, wenn die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer ohne eigenes Verschulden erst später beginnen konnten oder man die Prüfung wegen einer akuten Erkrankung unterbrechen musste. Die maximal zulässige 30-minütige Verlängerung kann nur aufgrund eines Ausfalls der elektronischen Geräte oder des gesamten Systems überschritten werden. Eine Studierende / ein Studierender, die /der ihre/seine schriftliche Abschlussprüfung unverschuldet verspätet beginnt oder wegen einer Verspätung oder akuten Erkrankung unterbricht, darf nur auf eigenes Risiko schreiben oder beenden, was im Protokoll zu vermerken und von der / dem Studierenden gegenzuzeichnen ist.

Bitte beachten, dass über die schriftliche Prüfung ein Protokoll erstellt wird, das alle Einzelheiten der Prüfung enthält. lm Protokoll muss die/der Studierende eigenhändig unterschreiben, um zu bestätigen, dass sie/er die schriftliche Abschlussprüfung abgelegt hat. (lm Falle einer Prüfung in Papierform muss der Antwortbogen abgegeben werden.) Die Teilnehmerin / der Teilnehmer darf den Raum nach Abschluss des Tests verlassen und erst zurückkehren, wenn die Prüfung beendet ist.

Die Prüfung beaufsichtigende Lehrkraft kann der / dem Studierenden die Erlaubnis geben, den Prüfungsraum zu verlassen (immer nur ein/e Studierende/r zur gleichen Zeit).

Die aufsichtführende Lehrkraft hat die Pflicht, bei Unregelmäßigkeiten einzugreifen. Die/der Studierende, die/der bei der Lösung des schriftlichen Abschlusstests ein nicht zugelassenes Hilfsmittel oder eine nicht zugelassene Methode verwendet, begeht eine Regelverletzung und wird von der schriftlichen Abschlussprüfung ausgeschlossen; dies wird im Protokoll vermerkt. ln diesem Fall wird die schriftliche Abschlussprüfung so bewertet, als hatte die/der Studierende sie nicht geschrieben.

Bewertung des schriftlichen Abschlusstests: Die Mindestpunktzahl wird nach dem nationalen Gesamtergebnis berechnet.

Vor der schriftlichen Abschlussprüfung hat man die Möglichkeit, ONLINE eine SCHRIFTLICHE PROBEPRÜFUNG abzulegen. 

Über weitere Einzelheiten werden alle Absolventen in einer Neptun-Nachricht informiert.

 

MÜNDLICH-PRAKTISCHE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN

Über die endgültigen Termine der mündlich-praktischen Abschlussprüfung werden die Absolventen per E-Mail benachrichtigt. 

Der genaue Zeitpunkt für den Beginn der Prüfungen wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Die komplexe Abschlussprüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen mindestens mit der Note 2 (genügend) oder besser bewertet wurden.

Die Note einer erfolgreichen Abschlussprüfung kann nicht verbessert werden.

Das Ergebnis der Abschlussprüfung ist der einfache arithmetische Durchschnitt der in den einzelnen Teilprüfungen der Abschlussprüfung erhaltenen Noten. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung werden von der/dem Vorsitzenden des Abschlussprüfungsausschusses bekannt gegeben.

Benotung der Abschlussprüfung:

2,00 – 2,90: genügend, 2,91 – 3,50: befriedigend, 3,51 – 4,50: gut, 4,51 – 4.99: sehr gut, wenn alle Noten „sehr gut” sind:  ausgezeichnet.

Ist der mündliche oder der praktische Teil der Abschlussprüfung ungenügend, müssen beide Teile der Prüfung in einer Wiederholungsprüfung erneut abgelegt werden. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Eine wiederholte Abschlussprüfung kann nur in der/den nächsten Abschlussprüfungsperiode(n) erfolgen. Für die Abschlussprüfung können keine Kreditpunkte vergeben werden. Hat eine Prüfungskandidatin / ein Prüfungskandidat die nach diesem Absatz zulässigen Wiederholungsmöglichkeiten in irgendeinem wiederholten Teil der Abschlussprüfung ausgeschöpft und diesen Teil nicht bestanden, muss sie/er die Abschlussprüfung in jedem Prüfungsteil wiederholen.

Wird die schriftliche Abschlussprüfung nicht bestanden, kann die/der Studierende nicht zur abschließenden mündlichen theoretischen Prüfung zugelassen werden, kann aber die praktische Abschlussprüfung ablegen, die im Falle des Bestehens im anschließenden Abschlussprüfungsverfahren nicht wiederholt werden muss. Wird die praktische Abschlussprüfung nicht bestanden, kann die/der Studierende nicht zur abschließenden mündlichen theoretischen Prüfung zugelassen werden.

Informationen zum mündlich-praktischen Teil des Staatsexamens

Der mündlich-praktische Teil des Staatsexamens wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die aus dem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern besteht.

Die Prüfung findet fallbezogen statt. Dem Prüfling wird vor dem Prüfungstermin ein Patient oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung zugewiesen.

Der Prüfling hat zu zeigen, dass er die während des Studiums erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden weiß und über die für den Arzt erforderlichen Grundkenntnisse und über die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt.

Aufgaben: Körperliche Untersuchung; Anamnese erheben, Schlussfolgerungen (Diagnose, Therapie, Epikrise).

Patientenbezogene Fragestellungen beantworten:

Dem Prüfling sind praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern zu stellen. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen.

 

Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung findet die

DIPLOMVERLEIHUNG DER ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN

am Samstag, 5. Juli 2025, um 10:00 Uhr

in der Multifunktionssporthalle MVM DOME Budapest statt.

(1091 Budapest, Üllői út 133-135)

Die Teilnahme an der Diplomverleihung ist verpflichtend.

lm Rahmen der Diplomverleihung findet die obligatorische Ablegung des medizinischen Eides statt.

Für die Feierlichkeiten kann jede/r Absolvent/in max. 8 Gäste einladen.

Weitere Einzelheiten über die Diplomverleihung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

 

DAS PRÄDIKAT DES DIPLOMS

Berechnungsweise des Prädikats des Diploms:

XD = n(Xi)  + D + I + Sz + Gy

n+4

wobei

XD: die Zahl ist, die dem Prädikat des Diploms zugrunde liegt;

Xi: die Summe der Noten der vorgeschriebenen Rigorosa und der Studienfächer ist, die nicht mit einem Rigorosum abgeschlossen und beim Prädikat des Diploms angerechnet werden;

n: die Anzahl der vorgeschriebenen Rigorosa und der Studienfächer ist, die nicht mit einem Rigorosum abgeschlossen und beim Prädikat des Diploms angerechnet werden;

D: die (5-stufige) Note der Abschlussarbeit / der Diplomarbeit ist;

I: die Note des schriftlichen Testteils der Abschlussprüfung ist;

Sz: die Note des mündlichen Teils der Abschlussprüfung ist;

Gy: die Note des praktischen Teils der Abschlussprüfung ist.

 

Gesamtbeurteilung der Qualifikation:

“summa cum laude”

(4,51 – 5,00)

“cum laude”

(3,51 – 4,50)

“rite”

(2,00 – 3,50)