Aufenthaltsbestätigung

Alle ausländischen Studenten – auch EU-Bürger – haben spätestens 93 Tage nach der Einreise nach Ungarn eine Aufenthaltsbestätigung (Registrationsbestätigung) in der Landeshauptdirektion der Ausländerbehörde zu beantragen. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Registrationsbestätigung muss man über eine Miet- oder Eigentumswohnung in Ungarn verfügen. 

Online Beantragung durch die elektronische Plattform Enter Hungary der Ausländerbehörde (Informationen; erforderliche Dokumente; Benutzerhandbuch (EN). 

Unterkunft

Das Wohnungsangebot in Budapest ist ausreichend groß.