Aufenthaltsbestätigung
Alle ausländischen Studenten – auch EU-Bürger – haben spätestens 93 Tage nach der Einreise nach Ungarn eine Aufenthaltsbestätigung (Registrationsbestätigung) in der Landeshauptdirektion der Ausländerbehörde zu beantragen. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Registrationsbestätigung muss man über eine Miet- oder Eigentumswohnung in Ungarn verfügen.
Online Beantragung durch die elektronische Plattform Enter Hungary der Ausländerbehörde (Informationen; erforderliche Dokumente; Benutzerhandbuch (EN).
Unterkunft
Das Wohnungsangebot in Budapest ist ausreichend groß.
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Offizielle Immobilienagentur der Semmelweis Universität vermittelt Wohnungen.
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Die Deutschsprachige Studentenvertretung Semmelweis (DSVS) unterstützt bei der Wohnungssuche.
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College International vermittelt Wohnungen.
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Dean’s College bietet Unterkünfte.