Liebe Studierende!

Die Informationen bezüglich der für die Registration für das Frühjahrssemester 2021/22 erforderliche Boosterimpfung lesen Sie bitte im Auszug aus dem Dokument:

„RKE/9/2021. (XII.16.) Anordnung des Rektors-der Kanzlerin – Maßnahmen während des Notstandes im akademischen Studienjahr 2021/22 an der Semmelweis Universität“

Das Wesentliche der Anweisung, aber bitte die Details auch durchlesen:

(2) Zu dem in Absatz 1 festgelegten Zweck dürfen an der Ausbildung nur diejenigen Studierenden/Auszubildenden teilnehmen, dürfen sich für das Frühjahrssemester nur einschreiben und haben zu den Gebäuden der Universität nur Zutritt, die glaubhaft nachweisen, dass sie die 3. Schutzimpfung (im Weiteren: Boosterimpfung) bei einem Impfstoff mit Einzeldosis innerhalb von 180 Tagen nach dem Verabreichen der ersten Dosis bzw. bei einem Impfstoff mit zwei Dosen innerhalb von 180 Tagen nach dem Verabreichen der zweiten Dosis erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Edit Gimpl

Administrative Leiterin
Studentensekretariat des Deutschsprachigen Studiums
Semmelweis Universität, Budapest
Tel.: 0036 1 4591500/60086


Ergänzug zur obigen Nachricht

07.01.2022

Liebe Studierende,

einigen studentischen Rückmeldungen zufolge möchte ich Ihnen bezüglich der Nachricht vom 06.01.2022 zum richtigen Verständnis folgende Erklärung zukommen lassen:

Möglicherweise ist in Absatz 2 des § 7 der Anweisung des Rektors RKE/9/2021 (XII.16.) die Formulierung bezüglich der 180 Tage mißverständlich.

Es ist kein Problem für die Einschreibung, wenn man die Boosterimpfung nicht innerhalb von 180 Tagen nach der Grundimmunisierung erhalten hat.

Für die Einschreibung für das Frühjahrssemester 2021/22 müssen Sie über eine Impfung (zweite oder dritte (Boosterimpfung)) verfügen, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung nicht länger als 180 Tage zurückliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Edit Gimpl