Aktennummer: 109102/ELIG/2020

Liebe Studierende,

hiermit machen wir Sie als Studierende der Semmelweis Universität auf die Notwendigkeit der Einhaltung folgender epidemiologischer Vorkehrungsmaßnahmen aufmerksam.

 

 

1. Allgemeine Bestimmung

Laut Anweisung des Rektors sind die vorschriftsgemäße Verwendung von Schutzmasken, die Regeln der Händedesinfektion und ein Sicherheitsabstand von 1,5-2 m einzuhalten, wenn sich auf dem Gelände der Universität mehr als zwei Personen im selben Raum – sowie in öffentlichen Räumen – aufhalten.

 

2. Die Notwendigkeit von Tests

2.1. Sämtliche Studierende der Universität, die innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Teilnahme an der Ausbildung in Ungarn angekommen sind, sind verpflichtet, am COVID PCR-Test teilzunehmen. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen sind für Studierende aus dem Ausland zwei negative COVID-PCR-Testergebnisse im zeitlichen Abstand von mindestens 48 Stunden erforderlich. (Als erster SARS-CoV-2-PCR-Test muss ein in einem Schengen-Land, den Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada durchgeführter Test ebenfalls berücksichtigt und durch das entsprechende Dokument in ungarischer oder englischer Sprache bestätigt werden.)

2.2. Der Test muss nicht wiederholt werden, solange sich die Studierenden ausschließlich in Ungarn aufhalten, keinen engen Kontakt zu Personen hatten, die innerhalb von 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder potentiell ansteckend sein können bzw. keine verdächtigen Symptome an sich selber wahrnehmen.

2.2.1. Bei der Erkennung von Symptomen ist das Verfahren des Nationalen Zentrums für Volksgesundheit als Grundlage zu verwenden, d. h.:

Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nicht unter Menschen! Gehen Sie nicht persönlich in die Hausarztpraxis, sondern rufen Sie Ihren Hausarzt an! Ihr Hausarzt wird Sie am Telefon befragen.

  • Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion und
  1. a) wenn Sie mildere Symptome haben und Sie nicht zur Risikogruppe für die Krankheit gehören, also keine Krankenhausbehandlung benötigen, werden Sie zu Hause unter Quarantäne gestellt. Der Hausarzt beauftragt den Landesrettungsdienst (OMSZ) mit der Probenentnahme aus den Atemwegen. Sie werden vom Hausarzt über das Ergebnis informiert. Sollten Sie vom Landesrettungsdienst innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ihrem Besuch beim Hausarzt nicht aufgesucht werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Probenentnahme bei der Semmelweis Universität zu beantragen.
  2. b) wenn Sie schwere Symptome haben (z. B. Atemnot, Brustschmerzen), wenden Sie sich an einen Arzt oder rufen Sie den Rettungsdient an (112).

a.a) Bei internationalen Studierenden wird das Obige insofern geändert, als sie auf folgendem Wege auch bei milden Symptomen einen Termin zur Probenentnahme beantragen können:

Sie können bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome oder zwei Tage vor der positiven Probenentnahme infektiös sein, bleiben Sie also zu Hause. Das Virus kann erst 4-5 Tage nach der Infektion mit hoher Sicherheit nachgewiesen werden, wir bitten Sie daher, dies bei der Buchung eines Termins zu berücksichtigen. Wenn Sie einen späteren Termin erhalten, haben Sie bitte bis zur Probenentnahme Geduld, bleiben Sie zu Hause, verlassen Sie Ihr Zuhause nur für die Dauer der Probenentnahme und beachten Sie die Vorkehrungsmaßnahmen (Mundschutz, Händedesinfektion, Sicherheitsabstand).

b.b) Bei schweren Symptomen ist das Verfahren das gleiche wie oben.

2.2.2. Wenn Sie engen Kontakt zu einem Patienten hatten, bei dem das Coronavirus vermutet oder nachgewiesen wurde, muss das Verfahren des Nationalen Zentrums für Volksgesundheit als Grundlage verwendet werden, d. h.:

Eine epidemiologische Überwachung soll durchgeführt werden, um die typischen Anzeichen der Erkrankung wie Fieber und respiratorische Symptome sofort zu erkennen. Die Abteilung für Epidemiologie des Bezirks- bzw. Kreisgesundheitsamtes kontaktiert die Kontaktpersonen des vermuteten / bestätigten Falles während der epidemiologischen Untersuchung und stellt zur höchsten Sicherheit die Personen für zehn Tage unter epidemiologische Überwachung, die während des Bestehens der Symptome sowie zwei Tage vor Auftreten der Symptome engen Kontakt zur betroffenen Person hatten. Enge Kontakte werden nach Möglichkeit zu Hause epidemiologisch überwacht. Familiennahe Kontakte eines Patienten mit milden Symptomen, die zu Hause isoliert werden, können sich in derselben Wohnung aufhalten, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind.

  • Die epidemiologische Überwachung kann nicht einmal durch zwei negative PCR-Tests aufgehoben werden, d. h. die 10-tägige obligatorische Quarantäne muss in jedem Fall eingehalten werden. Am Ende der epidemiologischen Überwachung ist es nicht erforderlich, einen PCR-Test an der betroffenen Person durchzuführen, außer vor einem Praktikum am Krankenbett!
  • Wenn Sie an der Patientenversorgung beteiligt sind, soll zum Zeitpunkt der Verordnung der epidemiologischen Überwachung und ab dem 10. Tag nach dem Kontakt ein PCR-Test durchgeführt werden.

Wenn Sie von der Abteilung für Epidemiologie des Bezirks- bzw. Kreisgesundheitsamtes während der epidemiologischen Untersuchung nicht aufgesucht werden, bitten wir Sie weiterhin, die oben genannten Regeln verantwortungsvoll einzuhalten, mit folgendem Unterschied: Wenn Sie an der Patientenversorgung teilnehmen, ist ein PCR-Test innerhalb von 1-3 Tagen nach Erfahren über einen engen Kontakt zu einer infizierten Person, dann ab dem 10. Tag nach dem Kontakt durchzuführen.

– Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, die selber zu einer Coronavirus-infizierten Person Kontakt hatte, wird der Fall als sekundärer Kontakt angesehen. Eine Probenentnahme und Quarantäne sind nicht erforderlich.

2.3. Eine vom Obigen abweichende Bestimmung kann von den Organisationseinheiten für Bildung bzw. von Praktikumsstellen nur mit Erlaubnis des Dekans getroffen werden, worüber die Studierenden und das Klinische Zentrum im Voraus informiert werden müssen.

 

3. Beantragung eines Tests

 

3.1. Der COVID-PCR-Test wird unseren Studierenden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Sie können sich für die verfügbaren Teststellen und Termine anmelden, die in der Registrations-E-Mail enthalten sind, welche Sie von der E-Mail-Adresse fesz.elojegyzes@semmelweis-univ.hu erhalten haben.

 Auf der Anmeldeplattform ist es möglich, den gebuchten Termin abzusagen und ihn auch zu ändern. Wir bitten alle Studierenden, sich strikt daran zu halten, damit die Tests reibungslos durchgeführt werden können. Bitte, nehmen Sie Rücksicht auf Mitstudierende und melden Sie sich nicht an mehr als einem Ort gleichzeitig an! Wenn Sie zum gebuchten Termin nicht erscheinen können, müssen Sie den Termin absagen, damit sich ein(e) Mitstudierende(r) zu dem freien Termin anmelden kann. Nehmen Sie Rücksicht auf einander!

 

4. Mitteilung des Testergebnisses

 

4.1. Es besteht die Möglichkeit, dass wir den Befund automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse schicken, wenn Sie dazu bei der Registration Ihre mündliche Zustimmung erteilten. In diesem Fall bitten wir Sie darum, während der Krankenregistration die Richtigkeit Ihres Namens, der E-Mail-Adresse und des Geburtsdatums zu kontrollieren.

– Sollte bei der Datenerhebung vor Ort nicht nach der E-Mail-Adresse gefragt werden, ist es notwendig, den Anspruch auf eine automatische Weiterleitung des Befundes zu signalisieren. 

– Das Abschlussdokument wird vertraulich im PDF-Format, verschickt. Das Passwort ist das Geburtsdatum, in der folgenden Form: JJMMTT, zum Beispiel: Ist das Geburtsdatum (in der ungarischen Reihenfolge) 1977.03.15., wird das Passwort 770315 sein.

 

4.2. Sollte das Ergebnis auch 5 Tage nach der Probeentnahme nicht ankommen, kann der/die Studierende das Problem unter der E-Mail-Adresse info.corona@semmelweis-univ.hu melden.

Der Text der E-Mail soll Folgendes beinhalten:

„Vollständiger Name, Geburtsdatum, (Jahr, Monat, Tag), Name der Mutter, Telefonnummer, Ort und Datum der Probenentnahme.”

4.3. Studierende mit Sozialversichertenkartennummer (sog. TAJ-Nummer) können das Ergebnis der Untersuchung innerhalb von 72 Stunden nach der Probenentnahme weiterhin über das Kundenportal der Plattform für elektronische Gesundheitsdienste (EESZT)  (https://www.eeszt.gov.hu/hu/bejelentkezes)  oder vom Hausarzt erhalten. Für die Nutzung von EESZT ist eine vorherige Registration im Kundenportal erforderlich.

 

5. Im Falle eines positiven Ergebnisses:

 

5.1. Wenn das Ergebnis des PCR Tests positiv ist, ist es am wichtigsten, zu Hause zu bleiben, die Wohnung keinesfalls zu verlassen, sich zu isolieren. Der / die Infizierte wird von der Abteilung für Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums in dem OSZIR System für Infektionserkrankungen angemeldet.

5.1.1. Aufgrund dessen kann die epidemiologische Abteilung des nach dem Wohnort zuständigen Verwaltungsamtes die infizierte Person finden und die nötigen Maßnahmen treffen, sie kann den sog. „Quarantäne-Beschluss” verordnen.  Sie versucht die Kontakte zu ermitteln, bzw. verschickt nach der Genesung den sog. Befreiungsbeschluss entweder per E-Mail oder per Post. Die Aufhebung der behördlichen Quarantäne verläuft automatisch, wenn der Beschluss den Termin der Aufhebung beinhaltet. Die Aufhebung der Quarantäne durch die Behörden ist nur dann nötig, wenn der Termin der Aufhebung NICHT bestimmt wurde.  In solchen Fällen ist die örtlich zuständige Behörde aufzusuchen, entweder per E-Mail oder telefonisch. (https://jarasinfo.gov.hu/)

Sofern Sie einen Befreiungsbeschluss benötigen, so ist die nach der Adresse oder dem Aufenthaltsort zuständige Abteilung für Öffentliches Gesundheitswesen des Bezirksamtes, auf dem Lande die Abteilung für Öffentliches Gesundheitswesen des Kreisamtes (https://jarasinfo.gov.hu/) aufzusuchen.

5.1.2. Es kommt immer häufiger vor, dass der „Quarantäne-Beschluss wegen der Überbelastung der Abteilungen für Öffentliches Gesundheitswesen nicht ausgestellt wird, (und im Späteren auch der Befreiungsbeschluss nicht), in diesem Fall halten Sie sich bitte an die Isolation zu Hause, die 10 Tage beträgt.  

5.1.2.1. Wenn Sie an der Krankenversorgung teilnehmen (unabhängig davon, ob Sie von dem Verwaltungsamt aufgesucht wurden oder nicht), ist die Voraussetzung der Rückkehr in die Krankenversorgung das negative Ergebnis zweier, mit einem zeitlichen Abstand von mindestens 48 Stunden abgenommener oro-nasopharyngeale SARS-CoV-2 PCRAbstriche (die erste Probenentnahme kann nicht früher stattfinden, als am 5. Tag nach dem positiven Testergebnis bzw. nach dem Auftreten der klinischen Symptome).   

5.1.2.2. Wenn Sie an der Krankenversorgung nicht teilnehmen, ist es für Sie nicht verpflichtend, innerhalb von 10 Tagen nach dem positiven Testergebnis oder dem Auftreten der klinischen Symptome einen PCR Test machen zu lassen, Sie können in den Unterricht zurückkehren.

 

5.2. Diejenigen, die nachweislich eine COVID-Infektion überstanden haben, werden 6 Monate lang von der PCR Untersuchungsverpflichtung befreit.

5.3. Es ist wichtig, Ihre Daten bei der Krankenregistration genau anzugeben, weil man unabhängig von der Staatsbürgerschaft unter der Aufenthaltsadresse und den Erreichbarkeiten durch die Behörden aufgesucht wird, die bei der Registration angegeben wurde.

5.3. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Verletzung der Quarantäne schwerwiegende Folgen mit sich bringen kann, sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Universität. Also beachten Sie bitte die Einhaltung der Regelung, sonst können die Behörden eine Strafe in Höhe von bis zu 500.000 Ft erheben und die Universität kann ein Disziplinarverfahren gegen Sie einleiten. Hiermit machen wir Sie auf die Richtlinien auf der Webseite der Universität aufmerksam, denen man sich auch freiwillig anschließen kann: 

https://semmelweis.hu/koronavirus/mit-tehetunk/jarvanyugyi-etikai-iranymutatas/

5.4. Über die positiven Ergebnisse werden die Dekanate durch die Abteilung für Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums täglich informiert, so ist es nicht nötig, das Dekanat selber zu benachrichtigen. Die Institution kann auf dieser Grundlage mit der Kontaktermittlung beginnen, um die Verbreitung des Virus auf diese Weise zu verhindern und die behördliche Ermittlung der möglichen Kontakte zu beschleunigen. Es ist äußerst wichtig, dem sich telefonisch meldenden epidemiologischen Mitarbeiter und dem Dekanat auch über die engen Kontakte Bescheid zu geben.

5.5. Es wird empfohlen, im Falle eines positiven PCR-Befundes das Ergebnis dem Praktikumsleiter/ der Praktikumsleiterin und den Kommilitonen mitzuteilen, damit sie über das Risiko Bescheid wissen und das Auftreten der für COVID-19 typischen Symptome beobachten können. Treten diese auf, so muss man zu Hause bleiben.

 

6. Möglichkeiten zum Nachholen

 

Wegen der Besonderheiten der Ausbildungen an der Semmelweis Universität sind die Möglichkeiten zum Nachholen eingeschränkt! Die nachweislich positiven Studierenden können nach ihrer Genesung an die Universität zurückkehren und können wieder am Unterricht teilnehmen. Bitte minimalisieren Sie die Abwesenheiten, denn Sie können sich jederzeit infizieren. Heben Sie sich also die erlaubten Abwesenheiten für den Fall einer Infektion oder Erkrankung auf.  Wenn Sie sich auf dem Unigelände aufhalten, halten Sie die Vorkehrungsmaßnahmen streng ein! Erscheinen Sie in einer Schutzmaske, die Sie vorschriftsmäßig tragen, waschen Sie sich die Hände regelmäßig, benutzen Sie Desinfektionsmittel für die Hände und halten Sie Abstand!

 

Betreten Sie das Unigelände nur gesund!

Achten wir auf einander!

 

Budapest, 29. 09. 2020