Mitteilung für Studierende der Semmelweis Universität

 

Sehr geehrte Studierende!

Aufgrund des günstigen Verlaufs der epidemiologischen Lage wird auch der Universitätsbetrieb − Unterricht und Prüfungen − neugestartet.  Die Öffnung wird stufenweise durchgeführt. Da die Infektionsgefahr weiterhin besteht – ist unsere gemeinsame Verantwortung, mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Aus diesem Grund sind alle Studierenden verpflichtet, folgende Regeln einzuhalten:

  1. Auf dem ganzen Gelände und in allen Institutionen der Universität ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmaske obligatorisch.
  2. Der Zugang zu Institutionen der Universität ist erst nach dem obligatorischen Prä-Triage (Temperaturmessen und Befragung) möglich.
  3. Es ist verboten, das Universitätsgelände zu betreten und sich dort aufzuhalten, wenn Sie gegenwärtig oder in den letzten drei Tagen Coronavirus-artige Symptome haben/hatten:
  • Husten
  • Atembeschwerden, Atemnot
  • Fieber
  • Schüttelfrost
  • Muskelschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

In dieser Liste sind nicht alle möglichen Symptome aufgezählt. Es wurden auch über sonstige, weniger häufige Symptome berichtet, bei denen das Betreten der Universitätsgelände und das Aufhalten dort ebenso verboten ist, incl. gastrointestinale Symptome, wie z.B.:

  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Durchfall

Falls bei Ihnen solche Symptome auftreten, rufen Sie bitte Ihren Hausarzt umgehend an, und folgen Sie seinen Anweisungen.

Außer Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen können unsere Studierenden an Prüfungen und Famulaturen unter Einhaltung von folgenden Regelungen teilnehmen:

 1. Aufgrund niedriger Prävalenzrate der COVID-19-Infektionen in Ungarn dürfen Studierende (sowohl ungarische als auch internationale), die sich seit mehr als 14 Tagen kontinuierlich in Ungarn aufhalten, das Universitätsgelände unter Einhaltung der oben genannten Regelungen betreten.

Entsprechend der unten Genannten dürfen Studierende, die zur Risiko-Gruppe gehören, erst bei negativem Ergebnis des PCR-Tests das Universitätsgelände betreten. Für diejenigen, die an einer solchen Untersuchung teilnehmen müssen, werden von der Universität der kostenlose PCR-Test und der Antikörper-Bluttest zugesichert. Die Anmeldung zur Untersuchung erfolgt online. Weitere Informationen sind auf folgender – durch Password – gesicherte Seite zu erreichen.

https://semmelweis.hu/koronavirus/de/coronatest/
Passwort: 2020-Coronavirus

 2. Studierende, die verpflichtet sind, am PCR-Test teilzunehmen:

2.1. Studierende ausländischer Staatbürgerschaft. Wenn bei ihnen COVID-19 infektionsartige Symptome auftreten, sollten sie Ihren Hausarzt umgehend anrufen und seinen Anweisungen folgen

2.2. Diejenigen, die in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland nach Ungarn zurückgekehrt sind, unabhängig ihrer Staatbürgerschaft. Wenn bei ihnen COVID-19 infektionsartige Symptome auftreten, müssen sie Ihren Hausarzt umgehend anrufen und seinen Anweisungen folgen

2.3. Diejenigen, die mit einer solchen Person in Kontakt gekommen sind, die in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland nach Ungarn eingereist ist, unabhängig ihrer Staatbürgerschaft. Wenn bei ihnen COVID-19 infektionsartige Symptome auftreten, müssen sie Ihren Hausarzt umgehend anrufen und seinen Anweisungen folgen.

2.4. Da aus manchen Ländern über Masseninfektionen berichtet wurde, ist die Infektionsgefahr bei Studierenden aus diesen Ländern höher. In ihrem Fall ist nach dem ersten PCR-Test innerhalb von 48 Stunden ein zweiter PCR-Test durchzuführen. Diese Studierenden dürfen erst nach Erhalten zwei negativer PCR-Tests das Universitätsgelände betreten.

Die betroffenen Länder sind alle Länder außer der EU, sowie folgende EU-Länder:

  • Italien
  • Spanien
  • Frankreich
  • Portugal
  • Belgien
  • Holland
  • Luxemburg
  • Irland
  • Rumänien

 

2. 5. Diejenigen Studierenden, die innerhalb von 14 Tagen in anderen medizinischen Institutionen Praktika, Freiwilligenarbeit usw. absolviert haben und das Universitätsgelände betreten möchten, dürfen es erst bei negativem Ergebnis des PCR-Tests tun.

 

Die Einhaltung der epidemiologischen Regeln ist auch dann notwendig, wenn Sie über ein negatives PCR-Ergebnis verfügen. Alle Studierenden sind verpflichtet, auch auf dem Universitätsgelände den nötigen Abstand zu halten. Die vorschriftsmäßige Einhaltung der Hand-Hygieneregeln ist obligatorisch, besonders während des Absolvieren der Praktika am Krankenbett.

Für die Einhaltung der Regelungen ist jede/r Studierende selbst verantwortlich.