Die Semmelweis Universität stellt ihren Mitarbeitern und Studierenden – die sich wegen positiven Coronavirus-Testergebnis in häuslicher Quarantäne aufhalten  – in eigener Befugnis und in aus fachlicher Sicht kürzester Zeit die sog. freistellenden Untersuchungen zur Verfügung. Laut Verfahrensordnung des Nationales Zentrums für Volksgesundheit (NNK) ist die häusliche Quarantäne aufzulösen, wenn der für Corona-Virus durchgeführte Test an der – sich in häuslicher Quarantäne befindlichen Person – an drei nacheinanderfolgenden Tagen negativ ist. Die sog. freistellenden Untersuchungen können im Falle einer symptomfreien Erkrankung in zwei Wochen nach dem ersten positiven Test; in sonstigen Fällen in einer Woche nach Verschwinden der Symptome gemacht werden.

Der Probeentnahme wird in geeigneter Schutzausrüstung, im Haushalt der Betroffenen; die Auswertung der Proben in einem zu diesem Zweck bestimmten Laboratorium der Semmelweis Universität gemacht. Die nötigen Fahrzeuge werden durch Abteilung Logistik vom Direktorat für Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, die Probeentnahme von den Mitarbeitern der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie durchgeführt; der Prozess durch Abteilung für Krankenhaushygiene koordiniert.

Durch diese Maßnahme möchte die Semmelweis Universität den Prozess unterstützen, damit die Mitarbeiter und Studenten der Universität – durch strengstes Einhalten der Fachvorschriften und der Verfahrensordnung des NKK in kürzester Zeit aus der Quarantäne befreit werden können. Mit den betroffenen Semmelweis-Bürgern nehmen die Mitarbeiter der Abteilung für Krankenhaushygiene den Kontakt auf.

 

Illustration: Attila Kovács – Semmelweis Universität
Übersetzung: Judit Szlovák