Verordnung durch den Rektor Nr. R/1/2020. (III.11)
über Verfahrensordnung und Anmeldepflicht bezüglich Reisen ins Ausland
Im Sinne der koordinierten und einheitlichen Abwehr gegenüber neuer Coronavirus-Infektionen wurde von den Mitpräsidenten des Operativen Stammes der Regierung, von den Ministern Dr. Sándor Pintér und Dr. Miklós Kásler folgender Aufruf an die Leiter der medizinischen Versorgungsinstitutionen gerichtet: die Mitarbeiter der Institutionen werden darum gebeten, im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit, der Gesundheit ihrer Familienmitglieder sowie im Interesse der kranken Menschen ihre ausländischen Reisen einzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu schieben. Ich mache Sie, alle unsere Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass das Erhalten ihrer Gesundheit im Interesse der nationalen Sicherheit liegt.
Dementsprechend wird von mir aufgrund von Teil I.1 § 3 Absatz 12 der Organisations- und Betriebsordnung der Semmelweis Universität (fortan „Universität“) Folgendes verfügt und verordnet:
(1) Bei allen Mitarbeitern der Semmelweis Universität (Studenten, Lehrer, Mitarbeiter) ordne ich an, um ihre Dienstreise ins Ausland zu einem späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eine Dienstreise kann nur in einem besonderen Ausnahmefall, mit Genehmigung des Rektors getätigt werden. Der diesbezügliche Antrag kann nur elektronisch an die E-Mail Adresse corona@semmelweis-univ.hu eingereicht werden. Zum Kontakthalten auf fachlicher Ebene sollten alternative Kommunikationsmittel benutzt werden (z.B. Telefonkonferenz)
(2) Sowohl bei offiziellen als auch bei Privatreisen sind alle Reisenden verpflichtet – wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in China, Süd-Korea, Iran oder Italien aufgehalten haben – den Fragebogen vom Anhang dieser Verordnung auszufüllen und an ihren Arbeitgeber bzw. bei den Studenten an das Dekanat elektronisch weiterzuleiten. Im Interesse der entsprechenden Krankenversorgung bitte ich die Betroffenen, den Kontakt per E-Mail mit dem im Fragebogen bestimmten Mitarbeiter der Abteilung für Krankenhaushygiene aufzunehmen.
(3) Bei den Studenten bzw. Mitarbeitern, die sich laut internationalem Informationsstand in einem Risikoland aufhielten, soll das Unterrichten per E-Learning eingeführt, bzw. die Befreiung von der Arbeit – wenn es möglich eine Homeoffice-Tätigkeit – 14 Tage lang verordnet werden. Das Fernbleiben vom Unterricht, bzw. von Übung kann mit der Anmeldung bestätigt werden.
(4) Die vorstehende Verordnung tritt mit der Veröffentlichung auf der Website der Universität sofort in Kraft.
Ich bitte, die oben genannten strengstens einzuhalten.
Weiterhin empfehle und bitte ich alle Semmelweis Bürger, ihre Privatreisen zu verschieben.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Budapest, den 11. März 2020
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Béla Merkely,
Rektor