Das Gesetz „über vermögensverwaltende Stiftungen im öffentlichen Interesse, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen“ wurde vom Parlament abgesegnet. Dies bedeutet, dass die Stiftung für Nationale Gesundheitsversorgung und Ärzteausbildung nach dem Modellwechsel im Hochschulwesen die Gründer- Eigentümer- und Verwaltungsrechte der SemmelweisUniversität ausüben wird. Parallel zum Modellwechsel wird die große Mehrheit der bisher staatlichen Immobilien in Universitätseigentum übergehen, und die Stiftung bekommt ein bedeutendes Aktienpaket zum Start. Im Gesetz wurde festgelegt: im Falle der Semmelweis Universität solle der Modellwechsel dazu beitragen, damit die Institution in die TOP 100 Universitäten der Welt sowie in die TOP 5 der medizinischen Universitäten von Europa kommt.
An der Parlamentssitzung vom 27. April wurde das Gesetz „über vermögensverwaltende Stiftungen im öffentlichen Interesse, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen“ beschlossen. Laut Modellwechsel im Hochschulwesen werden mehrere Hochschulinstitutionen – darunter auch die Semmelweis Universität – ab dem 1. August 2021 der Aufsicht dieser Stiftungen unterstehen. Im Gesetz wurde u.a. festgelegt: die wertschöpfende Rolle dieser Stiftungen wird anerkannt, die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben und die Verwirklichung ihrer Ziele unterstützt. Bei der jeweiligen Budget-Planung von Ungarn wird die Gewährleistung der Finanzierungsbedingungen dieser Organisationen immer eine vorrangige Bedeutung haben. Bei Gründung der Stiftung ist der Gründer verpflichtet, ein Vermögen von 600 Millionen Forint zur Verfügung zu stellen. Die Stiftungen sind berechtigt, entsprechend der von ihnen erfüllten öffentlichen Aufgaben zumindest die gleiche Unterstützung – wie staatliche Institutionen bzw. Institutionen der Gemeindeverwaltungen mit ähnlichen Aufgaben – zu bekommen und die gleichen rechtlichen, Finanzierungs- und Ausschreibungsbedingungen zu haben.
Im Gesetz wurden die Hochschulinstitutionen, die öffentlichen Aufgaben im Bereich Gesundheitswesen erfüllen, explizit erwähnt. In ihrem Fall werden bezüglich öffentliche Aufgaben die Fachbetreuungs-Kapazität und die festgestellten Pflichtversorgungsgebiete bestimmt; die Bildung, Forschung und Patientenversorgung werden in einheitlicher Organisationsstruktur durchgeführt. Die Fachbetreuungs-Kapazität, die Pflichtversorgungsgebiete und die in der Betriebsgenehmigung aufgeführte Fachstruktur darf nicht geändert werden. Vom Klinischen Zentrum, das als Teil der Universität funktioniert, sind keine öffentlichen Aufgaben wegzunehmen.
Im Gesetz wurden auch die Benennung der vermögensverwaltenden Stiftungen im öffentlichen Interesse, sowie auch ihre öffentlichen Aufgaben festgesetzt. Für die Ausübung der Gründer-, Eigentümer- und Verwaltungsrecht der Semmelweis Universität wird die Stiftung für Nationale Gesundheitsversorgung und Ärzteausbildung zuständig sein. Die Aufgaben der klinischen Patientenversorgung, die Betriebsbedingungen, die institutionellen Entwicklungsziele der Universität wurden als öffentliche Aufgaben der Stiftung definiert.
Die öffentlichen Aufgaben der Stiftung und somit Verpflichtungen der Semmelweis Universität sind wie folgt:
- Durchführung Hochschulausbildungsaktivitäten
- Durchführung medizinischer Tätigkeit
- sonstige, im ersten Punkt nicht aufgeführte Ausbildungsformen, die mit Bildungstätigkeit der Hochschulinstitution im Zusammenhang stehen
Die weiteren öffentlichen Aufgaben der Stiftung im Interesse der Entwicklung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und internationalen Beziehungen sind: Betreiben der Bildungs- und wissenschaftlichen Forschungsprogramme, der Studenten-, Lehrer-, Forscher- und Lehrersupport-programme; Beihilfeleitung aufgrund Hilfebedürftigkeit sowie Unterstützung der Begabtenförderungsprogramme.
Entsprechend dem Gesetz wird vom Parlament die Regierung beauftragt, um die nötigen Schritte zur Gründung der Stiftung – deren Präsident und Mitglieder vom Minister für Innovation und Technologie ernannt werden – einzuleiten. Im Gesetz wurde die Vermögenszuweisung für die Stiftung und die Universität ebenso zugestimmt. Die Stiftung bekommt ein Aktienpaket: 9 777 658 Stück Aktien der Reihe „C“. Im Gesetz wurde die Bedingung gestellt, dass die Stiftung die Einnahme wegen deren eventuellem Verkauf nur zur Verwirklichung ihrer Ziele im öffentlichen Interesse ausgeben darf.
Der Eigentum an Mehrheit – der bislang im staatlichen Eigentum befindlichen Universitätsimmobilien – d.h. der Eigentum von mehr als 50 Immobilien wird auf die Universität übertragen. Die Immobilien, die mit der Grundtätigkeit der Institution nur indirekt in Verbindung sind – wie z.B. die Erholungsheime, das Sportzentrum – werden der Stiftung übergeben.
Pálma Dobozi
Übersetzung: Judit Szlovák