Nach Meinung des Fachverbands für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Leiter der Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Arbeitsgruppe für klinische Epidemieanalyse wurde am 26-sten März 2021 die Corona-Impfung für schwangere Frauen vom Nationalen Zentrum für Volksgesundheit (NNK) genehmigt. Die erste Vakzine können schwangere Frauen im zweiten oder dritten Trimester, die zweite Impfung nach Geburt des Kindes bekommen. Die stillenden Mütter können die erste Impfung laut Vorschriften jederzeit während der Stillzeit; die zweite Impfung 5 Wochen später erhalten. Die schwangeren Frauen werden von Hausärzten und Gynäkologen an die Impfstellen, bzw. an die extra für schwangere Mütter gestaltete Impfstelle an der Semmelweis Universität eingewiesen, wo sie entsprechend der Anweisung von Dr. Béla Merkely, Rektor der Universität sofort geimpft werden.

Aufgrund der Risiko-Nutzen-Analyse des behandelnden Arztes sowie entsprechend dem Wunsch der schwangeren Frauen können die Mütter mit den Impfstoffen Pfizer und Moderna sicher geimpft werden – sagte Dr. Béla Merkely, Leiter der Arbeitsgruppe für klinische Epidemieanalyse, deren Mitglieder renommierte Professoren der vier einheimischen medizinischen Universitäten sind.

Die schwangeren Frauen haben die Möglichkeit, die erste Impfung über ihre Hausärzte oder Gynäkologen im zweiten oder dritten Trimester zu beantragen, und die zweite Impfung bekommen sie nach dem Geburt des Kindes – fügte noch der Rektor der Semmelweis Universität dazu.

Die Verschiebung der zweiten Dosis ist aus dem Grund nötig – wie er sagte – da nach Eingabe der zweiten Impfung stärkere Impfreaktionen auftreten können.

Laut Anweisung von Dr. Béla Merkely, Rektor und von Dr. Attila Szabó, Präsident des Klinischen Zentrums sind die Leiter der Uni-Impfstellen verpflichtet, die Mütter ab dem 27. März an der zusätzlichen Impfstelle zu empfangen und sofort zu impfen.
An den Impfstellen der Semmelweis Universität können schwangere Frauen die Impfung erhalten, die von Ärzten der Universität versorgt sind, oder diejenigen, die von ihrem Hausarzt aufgrund der Verfahrensordnung des NNK eingewiesen werden. Die Registration auf der Webseite vakcinainfo.gov.hu ist für jede schwangere und stillende Mütter Pflicht. Die schwangere Frauen können mit der von ihrem Hausarzt ausgestellten Empfehlung, die stillenden Mütter mit Entlassungsbericht, der über Entbindung an der Universität vor weniger als ein Jahr ausgestellt wurde an die Impfstelle kommen. Wenn die Entbindung früher als ein Jahr war, soll die zuständige Krankenschwester die Still-Bescheinigung ausstellen.

 

Eszter Kovács
Foto (Illustration):  Attila Kovács – Semmelweis Universität
Übersetzung: Judit Szlovák