Im Jahr 2025 schrieb die Semmelweis Universität ein neues Stipendium für internationale Studierende aus. Semmelweis Pannonia In ist ein Exzellenzstipendium. Das Stipendium zielt in erster Linie darauf ab, das Studium ausländischer Staatsangehöriger zu unterstützen, die bereits ein aktives Studierendenrechtsverhältnis erworben haben. Es bietet eine großartige Gelegenheit, nicht nur die Erlangung eines Diploms und die Erbringung der bestmöglichen akademischen Leistungen zu erleichtern, sondern auch die Entfaltung individueller Fähigkeiten in den Bereichen Sport oder Kunst zu fördern.

Für das Stipendium können sich Studierende mit einem Studierendenrechtsverhältnis zur Semmelweis Universität mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus bestimmten Ländern bewerben, die in deutscher oder englischer Sprache studieren, sowie ihr Studium an der Fakultät für Humanmedizin, Fakultät für Zahnmedizin, Fakultät für Pharmazie, Fakultät für Gesundheitswissenschaften oder an der András Pető Fakultät der Semmelweis Universität im ersten Semester des akademischen Jahres 2024/2025 oder später begonnen haben.

Das Stipendium gilt für ein Jahr und kann danach erneut beantragt werden. Es wird in jeweils 12 gleichen Monatsraten ausgezahlt, vorausgesetzt, der/die Studierende hat ein aktives Studierendenrechtsverhältnis. Die Leistungen werden auf Grundlage der akademischen, sportlichen und künstlerischen Errungenschaften bewertet. 

BEWERBUNGSAUFRUF

Das Zentrum für Internationale Ausbildungsprogramme der Semmelweis Universität schreibt das „Semmelweis Pannonia In Exzellenzstipendium“ für das akademische Jahr 2025/2026 aus. Für das Stipendium können sich Studierende mit einem Studierendenrechtsverhältnis zur Semmelweis Universität mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben, die aus den Ländern stammen, die im Anhang der Ausschreibung aufgeführt sind und i) in deutscher oder englischer Sprache studieren, ii) ihr Studium im ersten Semester des akademischen Jahres 2024/2025 oder später begonnen haben, iii) kein Stipendium Hungaricum oder Diaspora-Stipendium erhalten. Das Stipendium wird ein Jahr lang gewährt und in jeweils 12 gleichen Monatsraten ausgezahlt, vorausgesetzt, der/die Studierende hat ein aktives Studierendenrechtsverhältnis. Wenn der/die Studierende sein/ihr aktives Studierendenrechtsverhältnis aussetzt (passives Semester) oder beendet, so wird auch die Auszahlung des Stipendiums eingestellt. Für den nicht in Anspruch genommenen Teil des Jahresstipendiums wird der/die nächste Studierende in der Reihe die Berechtigung erhalten, so wie die Reihenfolge vom Stipendienausschuss festgelegt wird. Das Stipendium kann gemäß der Ausschreibung, die am Ende des folgenden akademischen Jahres veröffentlicht wird, ohne Einschränkung erneut beantragt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der/die Studierende, der/die sein/ihr Studium abgeschlossen hat, nach seinem/ihrem letzten Studienjahr nicht mehr zur Bewerbung berechtigt ist.

Das Stipendium ist ein Exzellenzstipendium. Die Leistungen werden auf Grundlage der akademischen, sportlichen und künstlerischen Errungenschaften bewertet. Antragsteller/innen aus Ländern der Kategorie 1, die in Anhang 1 der vorliegenden Ausschreibung aufgeführt sind, haben im Auswahlverfahren Vorrang vor Antragsteller/innen aus Ländern der Kategorie 2.

  1. Zulassungskriterien
  • Anfangsdatum des Studierendenrechtsverhältnisses ist frühestens September 2024 und spätestens September 2027
  • der/die Antragsteller/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines der im Anhang der vorliegenden Ausschreibung aufgeführten Länder
  • aktives Studierendenrechtsverhältnis im akademischen Jahr der Bewerbung und im akademischen Jahr nach dem Auswahlverfahren
  • mindestens 2 abgeschlossene aktive Semester in einem Bachelor-, Master- oder einstufigen Diplom-Studiengang mit herausragenden Studienleistungen und/oder herausragenden Ergebnissen in den Bereichen Sport und Kunst
  • Wenn der/die Antragsteller/in im jeweiligen Studienjahr auch das Stipendium für Studierende mit ausgezeichneter Studienleistung (KITA) erlangt, wird der Betrag des KITA-Stipendiums durch den Betrag des Pannonia In-Stipendiums ersetzt, d.h. der/die Antragsteller/in wird den Betrag des Pannonia In-Stipendiums
  • Die Angabe zur Identifizierung des Antragstellers / der Antragstellerin und zur Überprüfung der Zulassungsberechtigung erforderlichen Daten ist obligatorisch. Bei fehlenden Daten können keine Anträge eingereicht werden.
  • Der/die Antragstellerin darf keine Bewerbung einreichen, wenn das für die Bewertung zuständige Organ oder eine andere Person oder Einrichtung der Universität (z. B. die Ethikkommission), die zur Untersuchung von Rechtsverstößen befugt ist, festgestellt hat, dass er/sie bei der Bewertung seines/ihres Antrags falsche Angaben gemacht oder die Gutachter im Zusammenhang mit seinem/ihrem im Rahmen einer früheren Ausschreibung eingereichten Antrag anderweitig irregeführt hat.
  • Der Bewerber muss über ein Bankkonto verfügen, das für den Empfang von Forint-Zahlungen geeignet ist und als Standardkonto im Neptun-System hinterlegt ist.

 

  1. Für die Bewertung der Anträge zuständiges Gremium:

Die Bewerbungen werden von einem Ausschuss bewertet, der durch den Beschluss 99572/NHKK/2024. über die Einrichtung des Stipendiums ernannt wurde und dem folgende Mitglieder angehören:

  1. Vizerektor für Internationales Studium
  2. Der Dekan/Die Dekanin der Fakultät für Humanmedizin oder sein/ihr Beauftragter, seine/ihre Beauftragte;
  3. Der Dekan/Die Dekanin der Fakultät für Zahnheilkunde oder sein/ihr Beauftragter, seine/ihre Beauftragte;
  4. Der Dekan/Die Dekanin der Fakultät für Pharmazeutische Wissenschaften oder sein/ihr Beauftragter, seine/ihre Beauftragte;
  5. Der Dekan/Die Dekanin der Fakultät für Gesundheitswissenschaften oder sein/ihr Beauftragter, seine/ihre Beauftragte;
  6. Der Dekan/Die Dekanin der András Pető Fakultät oder sein/ihr Beauftragter, seine/ihre Beauftragte;
  7. Die Vorsitzenden der Studierenden-Selbstverwaltung (HÖK), der Internationalen Semmelweis Studierendenvereinigung (ISSA) und der Deutschsprachigen Studierendenvertretung Semmelweis (DSVS) oder deren Delegierte.

 

  1. Bewerbungsfrist:

Bewerbungen können bis zum 15. Oktober 2026 über die Schnittstelle des Antragsmanagementsystems Neptun eingereicht werden. Der genaue Zeitpunkt der Plattform-Eröffnung wird den Studierenden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website der Universität bekannt gegeben.

 

  1. Nachreichung, Beschluss, Einwand:

Es besteht keine Möglichkeit auf Nachreichung oder auf einen Bescheinigungsantrag wegen Fristversäumnis. Unvollständige, nicht fristgerechte Anträge oder Anträge, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden abgelehnt. Im Falle von Änderungen des Namens, der Kontaktdaten und der Kontonummer des Antragstellers / der Antragstellerin oder zwischenzeitlicher Änderungen der Daten hat der/die Antragsteller/in das Recht, seinen/ihren Antrag zu ändern/vervollständigen/korrigieren.

Die mit allen erforderlichen Unterlagen eingereichten Bewerbungen werden bis zum 31. Oktober 2026 von der in Punkt 2 genannten Bewertungskommission bewertet.

 

  1. Gegen den Ablehnungsbeschluss der Kommission kann die Antragstellerin / der Antragsteller innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Beschlusses bei dem Leiter des Zentrums für Internationale Ausbildungsprogramme Einspruch erheben. Bei dem Einspruch muss die beanstandete Rechtshandlung oder Unterlassung der Kommission genau bezeichnet werden. Wenn der Leiter des Zentrums für Internationale Ausbildungsprogramme dem Einspruch stattgibt, wird der Ausschuss den Antrag entsprechend neu bewerten.

 

 Betrag des Stipendiums:

  • an der Medizinischen Fakultät 2.000.000 HUF/akademisches Jahr/Studierende/r
  • an der Zahnmedizinischen Fakultät 2.000.000 HUF/akademisches Jahr/Studierende/r
  • an der Pharmazeutischen Fakultät 1.300.000 HUF/akademisches Jahr/Studierende/r
  • an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften 900.000 HUF/akademisches Jahr/Studierende/r
  • an der András Pető Fakultät

 

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der/die Begünstigte im Neptun-System über eine Kontonummer verfügt, die standardmäßig für die Annahme von HUF eingerichtet ist. Die Zahlungen erfolgen monatlich per Überweisung auf das im Neptun-System registrierte Bankkonto, sobald die Entscheidung des Ausschusses ergangen ist.

Die Angaben zu dem als Zuschuss gewährten Stipendium (Rechtsgrundlage des Zuschusses, Stipendiumsbetrag) werden ins elektronische Neptun System aufgenommen.

 

  1. Rückzahlung des Stipendiums:

Stipendiaten/innen, die den in der Stipendienausschreibung oder im -Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen, sind verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen Aufforderung durch die Universität den vollen Betrag des an sie gezahlten Stipendiums bzw. den von der Vertragsverletzung betroffenen Teil des Stipendiums zuzüglich Verzugszinsen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) zurückzuzahlen.

Der/die Stipendiat/in ist außerdem verpflichtet, den gesamten Förderbetrag zurückzuzahlen, wenn sich herausstellt, dass er/sie bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht hat.

Das Stipendium kann in Ausnahmefällen zurückgezogen werden, wenn sich der/die Studierende während seines/ihres Studiums unangemessen gegenüber der Universität verhalten hat oder wenn gegen ihn/sie ein ethisches Verfahren eingeleitet wird, in dem ein ethisches Fehlverhalten nachgewiesen wird.