Aufenthaltsbestätigung / Registrationsbestätigung
Alle ausländischen Studenten – auch EU-Bürger – haben spätestens 93 Tage nach der Einreise nach Ungarn eine Aufenthaltsbestätigung (Registrationsbestätigung) in der Landeshauptdirektion der Ausländerbehörde zu beantragen.
NEU: Online Beantragung durch die elektronische Plattform Enter Hungary der Ausländerbehörde (Informationen; erforderliche Dokumente; Benutzerhandbuch (EN). Bitte darauf achten, dass die von Ihnen online eingegebenen Daten mit den personenbezogenen Daten in Ihren Ausweisdokumenten und im Neptun-System übereinstimmen.
Zum Zeitpunkt der Beantragung der Registrationsbestätigung muss man über eine Miet- oder Eigentumswohnung in Ungarn verfügen.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Registrationsbestätigung:
- Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) des/der Antragsstellers/Antragstellerin
- Gebühr der Registration: 1000.- HUF, zu zahlen vor Ort mit Bankkarte
- Ausgefülltes Formular (Datenblatt zur Ausstellung der Registrationsbestätigung und zur Wohnsitzanmeldung)
- Bestätigungsdokument über Ihr Wohnen in Ungarn (Wohnungsmietvertrag oder Wohnungsbenutzungsvertrag, versehen mit den persönlichen Daten beider Parteien, mit genauer Adresse der Wohnung, mit Datum und Unterschriften und von zwei Zeugen unterzeichnet).
- Bestätigung über die Finanzierung Ihres Lebens in Ungarn: entweder Kontoauszug Ihres Bankkontos oder Erklärung darüber, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Krankenversicherung (Krankenversicherungskarte oder mit einer Privatkrankenversicherung abgeschlossener Vertrag über eine, für Ungarn gültige Krankenversicherung oder in Ungarn abgeschlossene Krankenversicherung.)
- Ihr deutschsprachiges Zulassungsschreiben (Sie haben dieses per E-Mail erhalten) oder Bestätigung über Ihr Studentenrechtsverhältnis (mit Angabe der voraussichtlichen Beendigung Ihres Studiums) – Diese Bestätigung in ungarischer Sprache wird Ihnen im Studentensekretariat ab der ersten Unterrichtswoche ausgehändigt.
Beantragung des Studentenausweises
Folgende Informationen sind gültig für:
– Erstbeantragung eines Studentenausweises
– Beantragung eines neuen Studentenausweises bei Beschädigung oder verlorenem Dokument
– Beantragung eines neuen Studentenausweises bei Wechsel an eine andere Hochschuleinrichtung
(z. B. Universität Szeged → Semmelweis Universität)
SCHRITT 1:
Beantragung der Registrationsbestätigung in der Landeshauptdirektion der Ausländerbehörde (Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság) – siehe oben
In der Ladeshauptdirektion der Ausländerbehörde (Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság) erhalten Sie direkt nach der Beantragung der Aufenthaltsbestätigung (Registrationsbestätigung) vor Ort Ihre Registrationskarte.
Die Wohnadressenkarte (lakcímkártya) wird an den Antragsteller/an die Antragstellerin per Post übermittelt.
Sobald Sie die Wohnadressenkarte erhalten haben, unternehmen Sie bitte Schritt 2.
SCHRITT 2:
Einleitung des Verfahrens für die Beantragung des Studentenausweises
in einem der Dokumentenbüros (Okmányiroda) oder Regierungsfenster (Kormányablak).
Erforderliche Unterlagen für die Sachbearbeitung:
• Gültiges Dokument zur Personenidentifizierung (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
• In Ungarn ausgestellte Wohnadressenkarte (lakcímkártya)
(Bei Änderung in Ihren persönlichen Daten oder Ihrer Wohnadresse, ist der Antrag im Späteren erneut zu stellen.)
Im Dokumentenbüro wird nach Vorlage obiger Dokumente für die Ausstellung des Studentenausweises Ihre elektronische Unterschrift gespeichert und ein Passfoto erstellt (kostenlos).
Sie erhalten im Dokumentenbüro das NEK-Datenblatt (Nemzeti Egységes Kártyarendszer – Adatlap, kurz NEK) mit Ihren Daten, Ihrem Foto und Ihrer Originalunterschrift. Auf dem Datenblatt ist der sog. NEK Identifizierungscode, bestehend aus 16 Zeichen, angeführt.
Der NEK Identifizierungscode ist im Späteren bei der Beantragung des Studentenausweises erforderlich. Bewahren Sie bitte das NEK Datenblatt gut auf.
Die Einleitung des Verfahrens für die Beantragung des Studentenausweises kann in jedem Dokumentenbüro (Okmányiroda) oder Regierungsfenster (Kormányablak) in Budapest erledigt werden.
Einige der Dokumentenbüros:
1051 Budapest V. Bezirk, Erzsébet tér 3;
1062 Budapest VI. Bezirk, Andrássy út 55.
1082 Budapest VIII. Bezirk, Baross u. 59.;
1092 Budapest IX. Bezirk, Bakáts tér 14.
Weitere Dokumentenbüros
SCHRITT 3:
Beantragung des Studentenausweises im Neptun System
Die Beantragung erfolgt im Neptunsystem im Menüpunkt Geschäftsabwicklung/Gesuch für den Studentenausweis.
Nach Anklicken von Neuaufnahme muss der NEK Identifizierungscode im Feld „NEK azonosító“ angegeben werden. (Der NEK Identifizierungscode ist ohne Bindestrich einzugeben.)
Auswahl des Anforderungstyps aus der Liste: Erster Antrag, Wegen Datenänderung, Ausweis verloren, Neuer Antrag wegen fehlerhafter Daten.
SCHRITT 4:
Der letzte Schritt für Sie ist, den NEK Datenblatt im Deutschsprachigen Studentensekretariat abzugeben. Sie können dort einen vorläufigen Studentenausweis beantragen (Gültigkeit: 60 Tage).
Vom Deutschsprachigen Studentensekretariat wird Ihr Antrag auf Erstellung eines Studentenausweises an das Unterrichtsamt (Oktatási Hivatal) weitergeleitet.
Den Studentenausweis erhalten Sie im Deutschsprachigen Studentensekretariat. Sobald Ihr Studentenausweis abholbereit vorliegt, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.