RKE/1/2022 (I. 19.) Anordnung des Rektors, der Kanzlerin und des Vorsitzenden des Klinischen Zentrums der Semmelweis Universität
über die Änderung der Anordnung RKE/4/2021 (IX.09.) über den Aktionsplan für die Gefahrensituation im akademischen Studienjahr 2021/2022

 

In Ausübung meiner Befugnis gemäß Teil I.1, Artikel 3 Abs. (4) Buchstabe (d) der Organisations- und Betriebsordnung der Semmelweis-Universität erteile ich die folgende Anordnung:

§ 1

Artikel 5 der Anordnung des Rektors, der Kanzlerin und des Vorsitzenden des Klinischen Zentrums der Semmelweis-Universität Nr. RKE/4/2021 (IX.09.) über den Aktionsplan für die Gefahrensituation im akademischen Jahr 2021/2022 (nachstehend: Anweisung) wird durch folgenden Absatz (1a) ergänzt:

„(1a) Allen Universitätsbürgern, die unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligt sind (Studierenden, Studierenden in der Ausbildung, Universitätsmitarbeiter/Innen), wird empfohlen, bei der Ausübung von Tätigkeiten im Gesundheitswesen und bei der praktischen Ausbildung FFP 2-Masken zu tragen, die von der Universität kostenlos zur Verfügung gestellt werden.“

§ 2

Schlussbestimmungen

(1) Die vorliegende Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der Universität in Kraft und gilt bis zum Widerruf.

(2) Die vorliegende Anordnung ermächtigt den Generaldirektor für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, die Anordnung RKE/4/2021 (IX.09.) des Rektors, der Kanzlerin und des Präsidenten des Klinischen Zentrums über den Aktionsplan der Semmelweis-Universität für das Studienjahr 2021/2022 zu konsolidieren.

 

Budapest, Januar 2022

 

 

Dr. Béla Merkely

Dr. Lívia Pavlik

Dr. Attila Szabó

Rektor

Kanzlerin

Präsident des Klinischen Zentrums