RKE/5/2021 (XI. 12.) Anordnung des Rektors, der Kanzlerin und des Vorsitzenden des Klinischen Zentrums der Semmelweis Universität über die Änderung der Anordnung RKE/4/2021 (IX.09.) über den Aktionsplan für die Gefahrensituation im akademischen Studienjahr 2021/2022

 

In Ausübung meiner Befugnis gemäß Teil I.1, Artikel 3 Abs. (4) Buchstabe (d) der Organisations- und Betriebsordnung der Semmelweis-Universität erteile ich die folgende Anordnung:

§ 1

Artikel 5 Abs. (1) der Anordnung des Rektors, der Kanzlerin und des Vorsitzenden des Klinischen Zentrums der Semmelweis-Universität Nr. RKE/4/2021 (IX.09.) über den Aktionsplan für die Gefahrensituation im akademische Jahr 2021/2022 (nachstehend: Anweisung) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Auf dem Universitätsgelände sind epidemiologische Maßnahmen sicherzustellen, so dass für Beschäftigte, Patienten und Besucher in geschlossenen Räumen ab dem Betreten der Gebäude auf dem Universitätsgelände das Tragen von Nasen- und Mundschutz obligatorisch ist, ausgenommen

  1. aa) die Patienten auf der Station,
  2. ab) Minderjährige unter sechs Jahren und Personen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen“.
§ 2

Schlussbestimmungen

(1) Die vorliegende Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der Universität in Kraft und gilt bis zum Widerruf.

(2) Die vorliegende Anordnung ermächtigt den Generaldirektor für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, die Anordnung RKE/4/2021 (IX.09.) des Rektors, der Kanzlerin und des Präsidenten des Klinischen Zentrums über den Aktionsplan der Semmelweis-Universität für das Studienjahr 2021/2022 zu konsolidieren.

Budapest, November 2021

 

Dr. Béla Merkely
Rektor

Dr. Lívia Pavlik
Kanzlerin

Dr. Attila Szabó
Präsident des Klinischen Zentrums

 

 


21. Oktober 2021

Liebe Studierende,

aufgrund der Anweisung des Rekors der Semmelweis Universität vom 20. Oktober 2021 möchte ich Sie wie folgt informieren:

– in den Unterrichtsräumen (Vorlesung, Praktikum, Seminar) ist das Tragen der Mund-Nasenschutzmaske verpflichtend

– die dritte Impfung ist empfohlen. Diese wird von der Semmelweis Universität konstenlos zur Verfügung gestellt.

– bei einer mit einem positiven COVID-19 Test belegten COVID-19 Erkrankung, ist dies im Deutschsprachigen Studentensekretariat zu melden.

Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske bereits ab morgen, den 22. Oktober 2021 verpflichtend ist.

Die Anweisung des Rektors in der kompletten Version erhalten Sie, sobald die deutschsprachige Übersetzung zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Edit Gimpl

Administrative Leiterin
Studentensekretariat des Deutschsprachigen Studiums
Semmelweis Universität, Budapest
Tel.: 0036 1 4591500/60086