48486-2 /AOATO/2021

RUNDSCHREIBEN DES DEKANS

für Studierende über die Kriterien der Teilnahme an der Schriftlichen und Mündlichen/Praktischen Abschlussprüfung

 

Liebe Studierende,

 

Aufgrund der am 8. Mai 2021 geänderten Anordnung des Rektors – der Kanzlerin E/21/2020. (XI.26.) haben sich die für die Studierenden geltenden Kriterien der Teilnahme an den Abschlussprüfungen im Sinne des § 10 der Anordnung wie folgt geändert:

 

„(3) Die Regeln der Studien- und Prüfungsordnung sind während des Präsenzunterrichtes sowie bei der Durchführung von Prüfungen sinngemäß anzuwenden, wobei abweichend vom § 31 der Studien- und Prüfungsordnung die Teilnahme an Prüfungen nur durch Vorzeigen eines Immunitätsausweises/eines Ambulanzblattes das die Impfung oder eine innerhalb der letzten 3 Monate erfolgte Corona Virus-Infektion bestätigt bzw. mangels dieser eines am Tag der Prüfung nicht älter als 1 Tag alten negativen Antigen-Tests (im Weiteren: Immunität-bestätigendes Dokument) möglich ist. Vor Beginn der Prüfung ist der/die Prüfer/in verpflichtet, das Vorhandensein des Immunität-bestätigenden Dokumentes zu kontrollieren, aber eine Kopie darf nicht erstellt sowie die Daten dürfen auf keiner Weise registriert werden. Mangels eines gültigen Immunität-bestätigenden Dokuments darf der/die Prüfungsteilnehmer/in die Prüfung nicht beginnen, wobei sich die Anzahl der im gegebenen Fach vorhandenen Prüfungsmöglichkeiten dadurch mindert.

(4) Das in Punkt (3) angeführte Immunität-bestätigende Dokument kann in ungarischer, englischer und deutscher Sprache akzeptiert werden.

(5) Prüfungsteilnehmer/innen, die über kein Immunität-bestätigendes Dokument verfügen, haben über einen am Tag der Prüfung nicht älter als 1 Tag alten negativen Antigen-Test vorzuzeigen. Die Durchführung der Antigen-Tests wird den Prüfungsteilnehmer/innen von der Semmelweis Universität kostenlos zur Verfügung gestellt, wobei die Koordination und Durchführung der Tests vom Klinischen Zentrum der Universität erfolgt und den Studierenden der Befund über den durchgeführten Antigen-Test ausgehändigt wird.“

 

Obige Kriterien gelten sowohl für die Teilnahme an der Schriftlichen als auch an der Mündlichen und Praktischen Abschlussprüfung.

Das Immunität-bestätigendes Dokument ist bei der Schriftlichen Abschlussprüfung der Aufsichtslehrkraft, bei der Mündlichen/Praktischen Abschlussprüfung dem Vorsitzenden der Abschlussprüfungskommission vorzuzeigen.

Ohne Immunitäts-bestätigendes Dokument kann eine Teilnahme weder an der Schriftlichen noch an der Mündlichen/Praktischen Abschlussprüfung erfolgen.

 

Budapest, 13. April 2021

                                                                                     gez. Prof. Dr. Miklós Kellermayer
                                                                                                        Dekan
                                                                                            Medizinische Fakultät

Kriterien der Teilnahme an der Schriftlichen und Mündlichen/Praktischen Abschlussprüfung