Liebe Studierende der Humanmedizin,
Liebe Studierende der Zahnmedizin,

Sie haben bereits Informationen über die Datumsänderungen bezüglich Beginn, Ende und Zrüfungsperiode des Frühjahrssemesters 2020/21 erhalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie über die Entscheidung der Universitätsleitung über die Verlängerung der Prüfungsperiode des Wintersemesters 2020/21 um zwei Wochen informieren.

Dies betrifft die Studierenden der Humanmedizin im 1., 2., 3. Studienjahr sowie die Studierenden der Zahnmedizin aller Studienjahre.

Die Studierenden der Humanmedizin im 4., 5., und 6. Studienjahr haben ihre Prüfungen unverändert jeweils am Ende ihrer Unterrichtsblöcke bzw. Turnusse.

Für die Anmeldung zu Prüfungen im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 12. Februar 2021 gelten bestimmte Voraussetzungen und Kriterien.

Wer kann einen Antrag auf Prüfungsanmeldung für den obigen Zeitraum einreichen?

Studierende, die während der Vorlesungs- und Prüfungsperiode des Wintersemesters 2020/21

  • nachweislich an COVID-19 Infektion erkrankt sind (als Nachweis erforderlich: Positiver PCR-Test)
  • für die im Rahmen der Kontaktforschung nachweislich Quarantäne angeordnet wurde (behördlicher Beschluss über Quarantäneverordnung für Kontaktperson erforderlich)
  • in den Organisationseinheiten – in den hierfür bestimmten Kliniken – der Semmelweis Universität im Zusammenhang mit der Epidemielage  nachweislich mind. 2 Wochen Freiwilligenarbeit geleistet haben (als Nachweis erforderlich: Arbeitsvertrag o. Ä.)

Frist für das Einreichen von Anträgen: 29. Januar 2021 12.00 Uhr

Nach Fristablauf werden keine Anträge mehr akzeptiert.

Art und Weise der Antragsstellung:

per E-Mail, gerichtet an die jeweilige Sachbearbeiterin Ihres Jahrganges im Deutschsprachigen Studentensekretariat mit Angabe von:

  • Name und Neptuncode
  • Grund für den Antrag auf Prüfungsanmeldung
  • Studienfach/Studienfächer, in denen man eine Prüfung ablegen möchte
  • Nachweisdokument (eingescannt als Anlage)

Dem Antrag ist in jeden Fall ein entsprechendes Nachweisdokument (siehe oben) in gut lesbarer Form beizufügen.

Ohne obige Angaben und/oder Nachweisdokument ist der Antrag nicht gültig und wird nicht bearbeitet.

Ausnahme: Bei evtl. fehlendem Arbeitsvertrag o. Ä. als Nachweis für geleistete Freiwilligenarbeit wird im Verwaltungssystem der Universität geprüft.

Ich wünsche Ihnen gutes Lernen und erfoglreiche Prüfungen!

Mit freundlichen Grüßen

Edit Gimpl

Administrative Leiterin
Studentensekretariat des Deutschsprachigen Studiums
Semmelweis Universität, Budapest
Tel.: 0036 1 4591500/60086