Sehr geehrte Studierende der Zahnmedizin,

aufgrund der Tatsache, dass die persönliche Teilnahme am Unterricht für Studierende weiterhin obligatorisch ist, informiere ich Sie im Folgenden über die Nachholmöglichkeiten für versäumte Praktika im Falle einer Abwesenheit wegen bestätigter, behördlich angeordneter Quarantäne.

In der gegenwärtigen Pandemiesituation kann die Häufigkeit der Abwesenheiten infolge behördlich angeordneter Quarantäne zunehmen. Die Erfüllung eines Semesters wird jedoch – entsprechend der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelung – bei einer Abwesenheit von mehr als 25% der Unterrichtsstunden weiterhin nicht akzeptiert.             

Unsere Fakultät, wie die gesamte Universität, versucht den Studierenden Möglichkeiten zum Nachholen von Praktikumsstunden zu bieten, die wegen bestätigter, behördlich angeordneter Quarantäne versäumt werden und deren Anzahl über 25% der Unterrichtsstunden hinausgeht.    

Angesichts der außerordentlichen Situation habe ich mich an die Leiter/ Leiterinnen der Organisationseinheiten für Bildung und Lehre mit der Bitte gewandt, nach Möglichkeit in den oben genannten Fällen das Nachholen von Praktika einzuräumen, damit Studierende kein ganzes Semester verlieren, die die maximal erlaubte Zahl der Fehlstunden wegen bestätigter, behördlich angeordneter Quarantäne um eine oder zwei Praktikumsstunden überschreiten und damit mehr als 25% der Gesamtstundenzahl versäumen. Natürlich gibt es keine Möglichkeit zum Nachholen von Abwesenheiten, die die maximale Fehlstundenzahl – auch aus gesundheitlichen Gründen – um mehrere Wochen übersteigen.    

Zur Absprache der Nachholmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Leiter/Leiterinnen der betreffenden Institute/ Kliniken.            

Ich danke auch unter den gegenwärtigen erschwerten Umständen für Ihr Verständnis.               

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gábor Gerber
Dekan
Fakultät für Zahnheilkunde