103819 /AOATO/2020

Budapest, 17. September 2020

 

RUNDSCHREIBEN DES DEKANS
in Bezug auf Fehlstunden von Studierenden während der Pandemie

Liebe Studierende,

der Hauptzweck dieses Rundschreibens besteht darin, sicherzustellen, dass hinreichende Informationen zu den durch die Pandemie verursachten Problemen gegeben werden können. Ich möchte noch einmal betonen: Die Medizinische Fakultät arbeitet weiterhin daran, dass die durch Covid-19 verursachte Gesundheitskrise in Ihrem Studium nur minimale Unannehmlichkeiten bereitet.

Im Zusammenhang mit den Studien gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung wie folgt: Laut § 28 (12) der Studien- und Prüfungsordnung dürfen Dozenten aufgrund der Nichterfüllung der Anwesenheitsvoraussetzungen die Unterzeichnung bzw. Vergabe der Semesterunterschrift nicht verweigern, wenn die/der Studierende in maximal fünfundzwanzig Prozent der angekündigten praktischen Stunden abwesend war. Bei einer Abwesenheit von mehr als fünfundzwanzig Prozent legt der Leiter der Organisationseinheit für Bildung und Forschung die Bedingungen für die Unterzeichnung bzw. das Verfahren, versäumte Stunden nachzuholen, fest.

Laut § 29 (1) der Studien- und Prüfungsordnung ist bei den mit Prüfung endenden Fächern der Erwerb des Eintrags „unterschrieben“ bis zum Ende des Semesters oder spätestens bis zum Ende der ersten Woche der Prüfungsperiode Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
(2) Voraussetzung für die Erlangung einer Unterschrift ist, dass die/der Studierende
a) die Anwesenheits- und Teilnahmeanforderung von mindestens 75% der praktischen Stunden und Seminare erfüllt und
(b) während des Semesters in vollem Ausmaß an Leistungsüberprüfungen teilnimmt oder gemäß den allgemeinen Regeln des Nachholens diese nachholt. Maximal zwei Leistungsüberprüfungen dürfen nachgeholt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2, Punkt a) sind bei Fächern, die an der Fakultät für Medizin für den IV. und V. Jahrgang im Blocksystem unterrichtet werden, die Abwesenheiten bei in den Block integrierten Vorlesungen und Praktika gemeinsam zu bewerten. Im Blocksystem sind die Studierenden in allen Fächern verpflichtet, die Abwesenheiten vollständig nachzuholen. Die Klinik ist zu deren Erfüllung verpflichtet, die Möglichkeit zu bieten, diese eventuell auch im Rahmen von Nacht- oder Wochenenddienstes nachzuholen.

Es ist die Aufgabe und die Verantwortung der einzelnen Organisationseinheiten, Nachholmöglichkeiten anzubieten. Wenden Sie sich daher immer an die betreffende Bildungsorganisationseinheit, um die Einzelheiten zu besprechen. Ich selbst habe in dieser Angelegenheit um Verständnis, Unterstützung und Toleranz gebeten und  bitte weiterhin  alle Abteilungen für Bildung und Forschung der Fakultät darum.

 Bei Fragen zu den oben genannten Informationen wenden Sie sich bitte an das Deutschsprachige Studentensekretariat.

 Zu Ihrer Information möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich vorhabe, die Fakultät bei der Verwaltung von Nachholmöglichkeiten auf Systemebene (Planung, Anpassung an die Unterrichtsblöcken usw.) zu unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Prof. Dr. Miklós Kellermayer
                Dekan
     Medizinische Fakultät