Das Sportstipendium der Semmelweis Universität (im Folgenden Csík-Stipendium genannt) wird an Studierende vergeben, die herausragende sportliche Leistungen erbracht haben, sowie an Studierende, die sportliche Aktivitäten organisieren. 

Das Csík-Stipendium wird an Studierende vergeben, die zusätzlich zu den in der aktuellen Stipendienausschreibung genannten akademischen Anforderungen regelmäßig am Sportleben und der Werbung der Universität teilnehmen. Die Stipendien werden auf der Grundlage einer Bewerbung vergeben. Die Ausschreibungen werden von der Prorektorin / vom Prorektor für Bildung veröffentlicht.

 

  1. Voraussetzungen für die Einreichung eines Antrags
  • aktiver Studierendenstatus
  • Absolvierung von Pflichtkreditpunkten in den letzten zwei aktiven Semestern
  • das ausgefüllte Antragsformular (Kategorie „A” für Elitesportler oder Kategorie „B” für Sportveranstalter)
  • Bewerberinnen und Bewerber für das Sportstipendium „Gut im Studium – Gut im Sport“ oder das „István Szívós-Sportstipendium” sind nicht förderfähig.
  1. Das Stipendium kann von folgenden Studierenden beantragt werden:
  2. a) Spitzensportlerinnen/Spitzensportler

Sportlerinnen und Sportler in olympischen Sportarten, die auf der höchsten nationalen Ebene ihrer Sportart antreten (Korbball: NBI/A; Volleyball: Extraliga; Handball: NBI; Fußball: NBI; Leichtathletik: Nationalteam; Tennis: NBI; Tischtennis: NBI; Eishockey: NBI; Judo: OBI; Schach: NBI; Federball: NBI; Futsal: NBI usw.) oder, im Falle von Einzelsportarten, die an Weltmeisterschaften oder in einer nationalen Altersklassenmannschaft teilgenommen oder die Plätze 1-3 bei den nationalen Meisterschaften der jeweiligen Sportart erreicht haben.

  1. b) Für die Kategorie B können sich diejenigen Veranstalterinnen/Veranstalter von sportlichen Aktivitäten bewerben, die sich in Zusammenarbeit mit einer Organisationseinheit der Universität ehrenamtlich an der Organisation des Sportlebens und der sportlichen Aktivitäten für Studierende beteiligen.
  2. Das Stipendium gilt für höchstens ein akademisches Jahr

– bei einem Höchstbetrag von 120.000 HUF pro Monat für Spitzensportlerinnen/Spitzensportler sowie

– einem Höchstbetrag von 45.000 HUF pro Monat für Veranstalterinnen/Veranstalter von sportlichen Aktivitäten.

 

  1. Einreichung und Bewertung des Antrags:
  • Der Antrag ist bis zum 23 november – 4 december 2023, 15:00 Uhr, im Neptun-System einzureichen.

Die Bewerbungen werden von einem fünfköpfigen Ausschuss unter dem Vorsitz der Prorektorin / des Prorektors für allgemeine Angelegenheiten und unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Zentrums für Körpererziehung und Sport nach folgenden Kriterien bewertet:

 

  1. Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses

Die Ergebnisse werden 15 Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist auf der Website des Zentrums für Körpererziehung und Sport und der Universität veröffentlicht.

Kategorie „A“ für Spitzensportlerinnen / Spitzensportler

Kategorie „B“ für Sportveranstalterinnen/Sportveranstalter