Der Senat der Semmelweis-Universität setzt ständige Ausschüsse ein, um die im Gesetz oder in den Vorschriften der Universität festgelegten Befugnisse auszuüben oder die Erfüllung einer Aufgabe zu leiten und zu überwachen oder um Aufgaben zu erfüllen, Vorschläge zu machen, Entscheidungen zu treffen und zu überwachen und die Verantwortlichkeiten des Ausschusses zu definieren.
Die Aufgaben, Aktivitäten und Befugnisse der Ausschüsse werden vom Senat festgelegt. Die Zusammensetzung der universitätskompetenz Ausschüsse wird vom Senat, Die Zusammensetzung der Ausschüsse der Fakultät wird vom Fakultätsrates auf Vorschlag des Dekans festgelegt.