Diese Regelung basiert auf den Verordnungen durch den Rektor Nr. R/4/2020. (IV.22.) und Nr. R/5/2020. (IV.23.) über Organisation und Abwicklung temporärer Studien- und Prüfungsregelungen, sowie auf den Vorschriften des Rundschreibens des Dekans Nr. 53092-3/AOATO/2020 über die Durchführung der Prüfungen.

Mündliche Prüfung

  • An der mündlichen Prüfung können diejenigen Studierenden teilnehmen, die sich für die Prüfung durch das NEPTUN-System angemeldet haben.
  • Die Anmeldung für die Prüfung, sowie die Um- oder Abmeldung sind bis 12.00 Uhr mittags am Vortag der Prüfung möglich, damit genügend Zeit für die entsprechende technische Vorbereitung bleibt.
  • Die mündliche Prüfung läuft durch das Zoom-System ab.
  • Der Zoom-Link für die Prüfung wird in der zweiten Hälfte des Vortages der Prüfung an die Studierenden durch das NEPTUN-System gesendet.
  • Die Studierenden nehmen nach der alphabetischen Ordnung (ABC) ihres Familiennamens an der Prüfung teil.
  • Der Prüfungskandidat bestätigt seine Identität durch Benennung seines NEPTUN-Kodes, sowie durch Vorzeigen des Studentenausweises in einer Weise, dass die Nummer des Studentenausweises ablesbar ist.
  • Die Prüfungskandidaten sind verpflichtet, während der ganzen Zeit der Prüfung ein Bild in Echtzeit über sich selbst zu übertragen. Hände und Oberkörper sollen durchgehend für die Prüfer sichtbar sein.
  • Die Prüfungskandidaten dürfen während der Fernprüfung kein Headset/keinen Kopfhörer benutzen.
  • Nach der Bestimmung der These soll der Prüfungskandidat sofort, ohne Vorbereitungszeit mit seiner Antwort anfangen.
  • Im Laufe der mündlichen Prüfung stellt der Prüfer auch sofort zu beantwortende Fragen an den Prüfungskandidaten. Diese Fragen können sich auch auf Themenkreise außerhalb der These beziehen.
  • Insofern die Internetverbindung zwischen dem Prüfer und dem Prüfungskandidaten abbricht – d.h. der Prüfungskandidat aus der Zoom-Konferenz austritt, oder die Videoübetragung aufhört -, schließt der Prüfer mit der Bezeichnung “nicht anwesend” die Prüfung ab. In diesem Fall wird die Anzahl der Prüfungsmöglichkeiten des Kandidaten um eine Möglichkeit vermindert.
  • Die Zoom-Prüfung wird aufgezeichnet, die Aufnahme wird drei Tage lang im System aufbewahrt.
  •  Die registrierte Kommunikation im Rahmen der Fernprüfung darf weder vom Prüfer, noch vom Prüfungskandidaten weitergeleitet oder geteilt werden, keiner unbefugten Person darf der Zugang ermöglicht werden.

Schriftliche Prüfung

  • Die schriftliche Prüfung läuft durch das Moodle-System ab.
  • Die Studierenden müssen vor der Prüfung kontrollieren, ob sie im Moodle-System Zugang zu dem Kurs haben, in dem sie die Prüfung ablegen wollen. Insofern der/die Studierende im Moodle-System zum entsprechenden Kurs keinen Zugang hat, soll er/sie 48 Stunden vor der Prüfung darüber das Sekretariat des Verhaltensforschungsinstitutes per Email benachrichtigen.
    Email-Adresse: magatartastudomány@semmelweis-univ.hu
  • An der schriftlichen Prüfung können diejenigen Studierenden teilnehmen, die sich für die Prüfung durch das NEPTUN-System angemeldet haben.
  • Die Anmeldung für die Prüfung, sowie die Um- oder Abmeldung sind spätestens bis 12.00 Uhr mittags am Vortag der Prüfung möglich, damit genügend Zeit für die entsprechende technische Vorbereitung bleibt.
  • Die schriftliche Prüfung läuft mit Zoom-Aufsicht ab. Die sich für die Prüfung angemeldeten Studierenden erhalten in der zweiten Hälfte des Vortages der Prüfung den Zoom-Link zum Meeting in Form einer NEPTUN-Nachricht.
  • Die Studierenden sollen sich mindestens 10 Minuten vor dem Prüfungsanfang zum Zoom-Meeting der Prüfung anmelden, und im Laufe der Prüfung sollen sie durchgehend und in Echtzeit Bild und Ton über sich selbst übermitteln.
  • Der Prüfungskandidat bestätigt seine Identität durch Benennung seines NEPTUN-Kodes, sowie mit dem Vorzeigen des Studentenausweises in einer Weise, dass die Nummer des Studentenausweises ablesbar ist.
  • Der Prüfer fotografiert ein Bildschirmfoto des Studentenausweises, das bis zum Ende der Prüfungszeit des zuerst Semesters des Unterrichtsjahres von 2020-2021 aufbewahrt wird.
  • Jede(r) Studierende, der sich für die Prüfung im NEPTUN angemeldet hat, und sich erfolgreich im Zoom identifiziert hat, bekommt eine Bescheiningung (Note oder Bemerkung) im NEPTUN-System.
  • Insofern die Internetverbindung zwischen dem Prüfer und dem Prüfungskandidaten abbricht – d.h. der Prüfungskandidat aus der Zoom-Konferenz austritt, oder das Videozeichen aufhört -, schließt der Prüfer mit der Bezeichnung “nicht anwesend” die Prüfung ab. In diesem Fall wird die Anzahl der Prüfungsmöglichkeiten des Kandidaten um eine Möglichkeit vermindert.
  • Die Prüfungskandidaten dürfen während der Fernprüfung kein Headset/Kopfhörer benutzen.
  • Die registrierte Kommunikation im Rahmen der Fernprüfung darf weder vom Prüfer, noch vom Prüfungskandidaten weitergeleitet oder geteilt werden, keiner unbefugten Person darf der Zugang ermöglicht werden.