Teilnahmebestimmungen für das Ersti Camp 2026
Liebe Camp-Teilnehmende,
damit alle eine angenehme und respektvolle Atmosphäre erleben können, haben wir die wichtigsten Hinweise und Regeln zusammengestellt. Wenn wir diese beachten, können wir gemeinsam ein unvergessliches Camp mit vielen positiven Erlebnissen genießen. Da sehr viele Personen teilnehmen und wir diese Zeit als große, gemeinsame Gruppe verbringen wollen, mit Spaß, Feiern, dem Kennenlernen der Universität, des Studiums und vor allem voneinander, müssen alle die zentralen Camp-Regeln einhalten.
Die Teilnahme am Camp ist nur möglich, wenn die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln akzeptiert und durch Unterschrift bestätigt werden.
Hausordnung
- Diese Teilnahmebestimmungen und die Hausordnung gelten für alle Personen, die sich beim Ersti Camp aufhalten. Dazu gehören insbesondere neu zugelassene und bereits für den jeweiligen Studiengang eingeschriebene Studierende beziehungsweise bei einem Nachrückverfahren noch nicht eingeschriebene Personen (nachfolgend „Erstis“), alle an Organisation und Durchführung Beteiligten, Dienstleister wie Sicherheitsdienst, Gastronomie, auftretende Künstlerinnen und Künstler oder Tontechnik, die mit ihnen in einem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis tätigen Personen sowie externe Besucherinnen und Besucher. Die Bestimmungen gelten für das gesamte Gelände des Ersti Camps und der dazugehörigen Veranstaltungen sowie für die organisierte An- und Abreise. Der Zutritt und Aufenthalt sind nur unter Einhaltung dieser Regeln erlaubt. Auf dem Gelände dürfen sich nur Teilnehmende aufhalten, die ein gültiges, originales Identitätsdokument mit Lichtbild, also Personalausweis oder Reisepass, mitführen. Ohne dieses Dokument ist eine Teilnahme nicht möglich. Nicht registrierte Personen werden unverzüglich vom Camp-Gelände entfernt.
- Die Regeln dienen dem angenehmen und respektvollen Zusammenleben. In außergewöhnlichen Situationen behalten sich die Organisierenden jedoch das Recht vor, jede Aktivität einzuschränken oder zu beenden, insbesondere den Konsum oder Handel mit Drogen, wenn dadurch Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit anderer gefährdet werden oder gegen geltendes ungarisches Recht beziehungsweise die Organisations- und Betriebsordnung der Semmelweis Universität verstoßen wird.
- Zum Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Team und der Teilnahmeberechtigung sowie zum Schutz der Sicherheit und des Eigentums erhält jede teilnehmende Person ein Armband. Dieses muss während der gesamten Veranstaltung getragen werden und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Weitergabe führt zum sofortigen Ausschluss. Schäden am Armband sind den Organisierenden unverzüglich zu melden. Ein neues Armband wird nur nach Identitätsprüfung und gegen Rückgabe des beschädigten Armbands ausgegeben.
- Alle Teilnehmenden bilden eine gemeinsame Verbrauchsgemeinschaft. Jede Person leistet einen festgelegten Beitrag zu den Kosten für Unterkunft, Hauptmahlzeiten und Veranstaltungen. Weitere Speisen und Getränke werden entsprechend dem individuellen Verbrauch bezahlt.
- Das Angebot der Hauptmahlzeiten wird von den Organisierenden festgelegt, wobei eine möglichst abwechslungsreiche Ernährung angestrebt wird. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und ohne Übernahme einer Verpflichtung wird versucht, für Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen, etwa glutenfrei, vegetarisch, milcheiweißfrei, laktosefrei oder diabetikergeeignet beziehungsweise ohne zugesetzten Zucker, ein gesondertes Menü anzubieten, sofern dies im Voraus angegeben wurde.
- Das Mitbringen von Lebensmitteln in handelsüblichen Großmengen auf das Camp-Gelände ist verboten.
- Die Hauptmahlzeiten dürfen ausschließlich im Speisesaal des Camps eingenommen werden. Speisen aus dem Speisesaal dürfen nicht in die Zimmer mitgenommen werden. Geschirr, Besteck und Gläser dürfen den Speisebereich nicht verlassen. Versäumte Mahlzeiten können nicht ersetzt oder nachgeholt werden.
- Beim Betreten des Geländes und während der gesamten Veranstaltung sind der Sicherheitsdienst und die Organisierenden gemäß § 26 des ungarischen Gesetzes CXXXIII aus dem Jahr 2005 berechtigt, Gepäck und Kleidung der Teilnehmenden zu kontrollieren. Ziel ist der Schutz aller Beteiligten und die Verhinderung des Mitführens verbotener Gegenstände, etwa Stich-, Schneid- oder Schlagwerkzeuge, Waffen, explosions- oder brandgefährliche Stoffe, Drogen oder alkoholische Getränke. Solche Gegenstände können beschlagnahmt werden; der Zutritt kann verweigert werden. Beschlagnahmte Gegenstände werden entsorgt oder vernichtet und auch nach Ende der Veranstaltung nicht zurückgegeben.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Außerhalb dieser Bereiche ist Rauchen verboten.
- Für Bewachung und Sicherheit der Veranstaltung sorgen die Organisierenden. Persönliche Gegenstände, Ausrüstung und Kleidung werden auf eigene Verantwortung mitgebracht. Jede Person ist selbst für den Schutz ihrer Wertsachen verantwortlich. Wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Elektronik sowie größere Bargeldbeträge sollten möglichst nicht mitgebracht werden.
- Das Camp ist eine geschlossene Gemeinschaftsveranstaltung. Präsentationen, Informationsmaterialien, Plakate oder ähnliche Inhalte und Veranstaltungen dürfen nur mit Genehmigung der Organisierenden gezeigt oder durchgeführt werden und müssen eine Organisation betreffen, die die Gemeinschaft und damit das Camp unterstützt hat.
- Tätigkeiten, die Brand- oder Unfallgefahr verursachen oder die Gesundheit in irgendeiner Weise gefährden, sind verboten.
- Brandschutzregeln
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Camp-Gelände verboten.
- Im Brandfall sind die Vorgaben des Evakuierungsplans zu befolgen.
- Verkehrs- und Zufahrtswege auf dem Gelände müssen frei bleiben. Straßen und Tore dürfen nicht blockiert werden.
- Elektrische Geräte mit beschädigten Kabeln dürfen nicht verwendet werden. Festgestellte Mängel sind an der zentralen Rezeption des Camps zu melden.
- Sicherungen und andere Einrichtungen zum Überstromschutz dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.
- Im Brandfall müssen alle Teilnehmenden den Anweisungen der für die Brandbekämpfung verantwortlichen Person folgen.
- Jeder Brandfall ist unverzüglich der Einsatzleitung zu melden, die die zuständigen Behörden verständigt.
- Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden.
- Evakuierungsplan im Brandfall
- Ein Brand ist sofort durch lautes Rufen von „Feuer!“ und durch Alarmieren des Personals zu melden.
- Die Gruppenleitungen, einschließlich Letter- und Gebin-Leitungen, koordinieren ihre Gruppen nach dem Evakuierungsplan, bis das Betriebspersonal und die Feuerwehr eintreffen.
- Beim Ertönen des Alarms müssen die Teilnehmenden das Gebäude über die ausgewiesenen Fluchtwege verlassen und sich nach einer Anwesenheitskontrolle unter Begleitung des Camp-Personals am Sammelpunkt einfinden.
- Kaffeemaschinen, Kochplatten und andere wärmeerzeugende Geräte dürfen in den Zimmern nicht verwendet werden.
- Einrichtungen, Geräte, Sportplätze und ähnliche Anlagen des Camps dürfen genutzt werden, jedoch ausschließlich auf eigene Verantwortung. Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind von der verantwortlichen Person zu ersetzen. Die Organisierenden haften nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während der Nutzung von Geräten oder fest installierten Spielen entstehen. Die Nutzung solcher Anlagen unter Einfluss von Alkohol oder anderen verbotenen Substanzen ist untersagt.
- Wer das Eigentum, die Einrichtung oder die Ausrüstung anderer Personen oder des Camps rechtswidrig beschädigt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
- Bei der Abreise müssen alle Gruppen ihre Zimmer sauber hinterlassen, den Müll sammeln, die Bettwäsche abziehen und alle übernommenen Schlüssel sowie Reinigungsgeräte dem Betriebspersonal zurückgeben.
- Die Teilnahme am Ersti Camp erfolgt freiwillig. Weder das gesamte Camp noch einzelne Programmpunkte oder Aufgaben sind verpflichtend. Widerspricht eine Aktivität den Überzeugungen oder Wertvorstellungen einer teilnehmenden Person, muss sie nicht daran teilnehmen. Das Programm enthält keine Aufgaben mit sexuellen Bezügen. Eine Teilnahme unter Gruppendruck gilt nicht als freiwillig. Das Camp kann jederzeit verlassen werden. Die teilnehmende Person muss dies den Organisierenden mitteilen und ihr Armband zurückgeben. Eine Rückkehr ist nur nach vorheriger Abstimmung mit den Organisierenden möglich. Werden diese Grundsätze nach eigener Wahrnehmung verletzt, entsteht eine unangenehme Situation oder wird Druck ausgeübt, ist dies den Organisierenden unverzüglich zu melden.
- Programme, Verhalten und Kommunikation müssen mit den Werten der Universität, ihrem Ethikkodex, den Regelungen zur Drogenprävention und Kommunikation, verfügbar unter www.semmelweis.hu, sowie den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften, verfügbar unter www.njt.hu, übereinstimmen.
- Beschwerden und Hinweise können während des Camps an die Campleitung oder die hierfür benannten Personen gerichtet werden, deren Kontaktdaten vor Ort veröffentlicht werden. Nach dem Camp ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder schriftlich unter vezetoseg@iocs.hu möglich. Zusätzlich können Beschwerden auch anonym an das Rektorat der Universität gerichtet werden: rektor@semmelweis.hu, 1085 Budapest, Üllői út 26., 1. Stock, Raum 101, +36 1 317 2400. Jede Beschwerde wird von der Universität geprüft, erforderlichenfalls unter Einbeziehung der zuständigen Behörden. Personenbezogene Daten von Hinweisgebenden werden von der IÖCS und der Universität vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Unfälle, Verletzungen oder andere Notfälle sind unverzüglich der vor Ort verantwortlichen organisatorischen Person oder Gruppenleitung zu melden.
- Teilnehmende müssen bei der Ankunft akute, chronische oder periodisch auftretende Erkrankungen sowie Allergien angeben und eine ausgedruckte Anleitung zur erforderlichen Medikation vorlegen. Die Organisierenden behandeln diese Angaben streng vertraulich und geben sie außer an die Gruppenleitung nicht an Dritte weiter. Diese Regel dient der Vorbeugung und sicheren Behandlung möglicher Notfälle.
- Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder einen Verstoß gegen diese Hausordnung darf der Sicherheitsdienst die betroffene Person bis zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen aufhalten. Bei einer auf frischer Tat begangenen Straftat darf jede Person die Täterin oder den Täter festhalten und muss die Polizei verständigen, siehe § 127 Abs. 3 des ungarischen Gesetzes XIX aus dem Jahr 1998. Diese Maßnahme gilt nicht als unzulässige Einschränkung oder Verletzung der persönlichen Freiheit oder Bewegungsfreiheit.
- Bei Verstößen gegen Regeln oder Rechtsvorschriften kann die Universität nach Begründung des Studierendenstatus durch die Einschreibung innerhalb von fünf Monaten nach dem Vorfall ein Disziplinarverfahren wegen eines Ereignisses im Ersti Camp einleiten. Mögliche Sanktionen sind:
- Verwarnung
- strenge Verwarnung
- befristete Kürzung oder Entziehung von Vergünstigungen und Leistungen für höchstens sechs Monate
- befristeter Ausschluss vom Studium für höchstens zwei Semester
- Ausschluss aus der Hochschule
- Bei Verdacht auf Besitz oder Konsum von Drogen oder auf eine andere Straftat darf der Sicherheitsdienst die betroffene Person und ihr Gepäck durchsuchen. Bei der Maßnahme müssen die betroffene Person, die hierzu berechtigten Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes und die Hauptorganisatorin Zsófia Sebeszta anwesend sein.
- Während der Veranstaltung ist es verboten, Fotos, Audioaufnahmen, Filme oder Videos zu erstellen, zu speichern oder auf irgendeinem Weg zu veröffentlichen, einschließlich Internet, Facebook, TikTok, Instagram, Tumblr, X, YouTube, BeReal oder Snapchat, wenn dadurch die Person, Rechte, berechtigten Interessen oder persönliche Identität anderer verletzt werden. Das Verbot der Speicherung und Veröffentlichung gilt auch nach Ende der Veranstaltung.
- Alle vorstehenden Regeln gelten für sämtliche Teilnehmenden gleichermaßen.
- Ich stimme zu, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von mir angefertigt, von den Organisierenden gespeichert, für deren Tätigkeit verwendet und an die Universität weitergegeben werden dürfen. Für die Speicherung oder spätere Verwendung dieser Aufnahmen erhebe ich keinen Anspruch auf Vergütung.
- Erfahre ich von einer Aufnahme mit einem für mich oder andere verletzenden Inhalt, informiere ich unverzüglich die Organisierenden, damit diese den Inhalt prüfen und erforderlichenfalls löschen lassen können.
- Gemäß § 65 Abs. 3 Buchstabe a des ungarischen Gesetzes CXII aus dem Jahr 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit ist für diese Datenverarbeitung keine Registrierung bei der NAIH erforderlich.
Ich bestätige, dass ich die Teilnahmebestimmungen und die Hausordnung des Ersti Camps gelesen habe, als verbindlich anerkenne und auf eigene Verantwortung am Camp teilnehme. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen diese Regeln zum Ausschluss von einzelnen Programmen oder bei wiederholten beziehungsweise schweren Verstößen zum Ausschluss vom Camp sowie zur Einleitung universitärer Disziplinarverfahren oder behördlicher Verfahren nach dem Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitengesetz führen können. Disziplinarmaßnahmen können insbesondere eine Unterbrechung des Studiums oder den Ausschluss aus der Universität umfassen.
Dem Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit aller Teilnehmenden, ihrer Menschenwürde und ihres Selbstbestimmungsrechts wird besondere Bedeutung beigemessen. Der Rektor der Universität hat das Programm des Camps vorab genehmigt. Für die Umsetzung der Programme, die mit dem Camp verbundene Kommunikation und die Einhaltung der ethischen Standards der Universität ist jedoch die IÖCS verantwortlich.
Budapest, 2026