BEWERBUNG
FÜR DAS DEMONSTRATOR PROGRAMM
Über die Regelungen des Demonstrator-Stipendiums verfügt die geltende Anlage des Kapitels III.4 Regelwerk für Erstattung und Zuweisung der Organisations- und Betriebsordnung der Semmelweis Universität.
Der Studierende soll sich für das Stipendium als Demonstrator bewerben. Die Dauer des Auftrags beträgt höchstens 10 Monate. Der Stipendiumsvertrag schließt der Dekan der Fakultät mit dem Studierenden an.
Jeder Bewerber kann sich nur für einen Platz bewerben!!
Bedingungen der Bewerbung für das Demonstrator Programms:
- Studierenden im II., III. IV. und V. Jahrgänge können am Programm teilnehmen
- Bevorzugt werden jene Bewerber/innen, die -neben aufzuweisenden Studienleistungen-
- an der Arbeit des wissenschaftlichen Studentenkreises teilgenommen haben
- gute Leistung an einem Fachwettbewerb erzielt haben
- an Organisierung wissenschaftlichen Veranstaltungen der Fakultät bzw. Organisationseinheiten mitgeholfen haben
- an Unterrichts-, und Forschungstätigkeiten teilgenommen haben
Die Bewerbungen für das Demonstrator Programm können bis 05. Juli 2024 eingereicht werden. (Bewerbungsformular)
Die Entscheidung über die Aufnahme der Bewerber/innen trifft der Leiter der Fakultät. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Entscheidung spätestens bis zum Semesterbeginn des Wintersemesters 2024/25 (30. August) verständigt.
Der Demonstrator erhält ein Stipendium. Dies beträgt 80.000 HUF pro Semester. Dieser Betrag wird in einer Summe am Ende der Demonstratorstätigkeit überwiesen.
Aufgaben des Demonstrators:
- Teilnahme an Unterrichts- und Lehrtätigkeit des Instituts unter Aufsicht
- Teilnahme an wissenschaftlichen Projekten des Instituts/Lehrstuhls unter Aufsicht
- Teilnahme an administrativen Sachbearbeitung des Instituts/Lehrstuhls unter Aufsicht (Prüfen und Gebrauch des Neptun.Net System sind ausgenommen)
- Teilnahme an schriftlichen Prüfungen als Mitglied des Aufsichtsrats (unter Aufsicht)
- Teilnahme als Kontaktperson zwischen den Studenten und Lehrpersonal des Instituts, etc.
Die Aufgaben des Demonstrators dürfen 50 Std/Monat nicht überschreiten!
Der Demonstrator soll bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2024/25 (16. Mai 2025) dem Leiter des Instituts ein schriftliches Bericht über seine Tätigkeit als Demonstrator einreichen. Das Bericht wird später an die Dekanat der Fakultät weitergeleitet werden.
Der Auftrag erlischt automatisch nach dem Ablauf des -im Vertrag angegebenen- Zeitpunkt.
Der Auftrag kann sowohl seitens des Dekans, als auch des Demonstrators jederzeit zurückgezogen werden!
AUSSCHREIBUNGEN FÜR DAS AKADEMISCHE JAHR 2024/25
Institut für Fachsprachen – Ausschreibung 2024/25