{"id":5886,"date":"2020-03-13T20:39:31","date_gmt":"2020-03-13T19:39:31","guid":{"rendered":"http:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/?p=5886"},"modified":"2020-03-13T20:51:58","modified_gmt":"2020-03-13T19:51:58","slug":"anweisung-des-rektors-und-des-kanzlers-e-6-2020-iii-12","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/2020\/03\/13\/anweisung-des-rektors-und-des-kanzlers-e-6-2020-iii-12\/","title":{"rendered":"Anweisung des Rektors und des Kanzlers E\/6\/2020. (III.12.)"},"content":{"rendered":"<p>Semmelweis Universit\u00e4t<br \/>\nRektor<br \/>\nDr. B\u00e9la Merkely<\/p>\n<p>Stellvertretende Kanzlerin f\u00fcr Allgemeine Angelegenheiten<br \/>\nIr\u00e9n Baumgartnern\u00e9 Holl\u00f3<br \/>\nAktenzeichen 37391-6\/KSJIF\/2020<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>ANWEISUNG DES REKTORS UND DES KANZLERS E\/6\/2020. (III.12.)<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>Die geplanten Ma\u00dfnahmen der Semmelweis Universit\u00e4t <br \/>\nzur Behandlung des durch das Corona Virus verursachten Notstandes im Unterricht <br \/>\nund in der Krankenversorgung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Entsprechend des in der Regierungsverordnung Nr. 40\/2020(III.11) verk\u00fcndeten Notstandes, der Regierungsverordnung Nr. 41\/2020 (III.13.) und des Erlasses des Ministeriums f\u00fcr Innovation und Technologie verordne ich kraft meines Amtes<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>I. Ma\u00dfnahmen in Zusammenhang mit dem Hochschulwesen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ich verordne <strong>Rektoratsferien<\/strong> am 12. und am 13. M\u00e4rz 2020.<\/p>\n<p>(2) Ich verordne im Zeitraum <strong>16.03.-22.03.<\/strong> vorverlegte <strong>Fr\u00fchlingsferien<\/strong>. Ich fordere die Studierenden auf, w\u00e4hrend der Fr\u00fchlingsferien nicht ins Ausland zu fahren und sich nach M\u00f6glichkeit zu Hause aufzuhalten.<\/p>\n<p>(3) <strong>Ab dem 12.03. ist der Besuch der Universit\u00e4t f\u00fcr Studierende, die im Rechtsverh\u00e4ltnis mit der Universit\u00e4t stehen, untersagt, das gleiche bezieht sich auf die PhD-Ausbildung, falls ein Rechtsverh\u00e4ltnis mit der Universit\u00e4t besteht. Die Verordnung gilt bis zu ihrem Widerruf.<\/strong><\/p>\n<p>(4) W\u00e4hrend des in den Punkten (1) und (2) genannten Zeitraums werden an der Universit\u00e4t die n\u00f6tigen Vorbereitungen getroffen, um den, die ganze Universit\u00e4t betreffenden Fernunterricht durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(5) <strong>Der Fernunterricht beginnt ab 23.03.<\/strong> im Moodle E-Learning System. Ich beauftrage die Dekane der einzelnen Fakult\u00e4ten, das System des Fernunterrichts fakult\u00e4tsspezifisch auszuarbeiten. Die Lehrstuhlleiter sind angewiesen, die Studierenden mit Informationen zum Fernunterricht und \u00fcber die Erreichbarkeit der Materialien auf den eigenen Webseiten der Institute und der Kliniken durchgehend auf dem Laufenden halten. Alle Vorlesungen k\u00f6nnen im Fernunterricht gehalten werden und einige Unterrichtseinheiten, die den Bedarf an Kontaktstunden vermindern, lassen sich auch mehr oder weniger mit einbauen (z.B. Live\u00fcbertragung von Operationen, Pr\u00e4sentationen), aber Grundprinzip sollte sein, dass die Praktika nicht durch Fernunterricht zu ersetzen sind. Die m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen k\u00f6nnen online abgelegt werden, von den praktischen Pr\u00fcfungen kann jedoch nicht abgesehen werden. Sobald die Regierung das Besuchsverbot der Universit\u00e4t aufhebt, wird sich die Universit\u00e4t bem\u00fchen, den Studierenden die Absolvierung der vorgeschriebenen Praktika zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>(6) <strong>Falls der\/die Studierende zurzeit an einem Auslandspraktikum teilnimmt<\/strong>, und an dem gegebenen Ort keine epidemiologischen Begrenzungsma\u00dfnahmen gelten, so darf der\/die Studierende seine\/ihre Praktikumszeit vor Ort erf\u00fcllen, sie wird von der Universit\u00e4t angerechnet. Falls an dem ausl\u00e4ndischen Praktikumsort eine epidemiologische Begrenzung gilt, oder in Zukunft in Kraft treten wird, so wird die Praktikumszeit nur bis zur Einf\u00fchrung der Begrenzungsma\u00dfnahmen angerechnet, danach hat sich der\/die Studierende dem Fernunterricht der Universit\u00e4t anzuschlie\u00dfen. Der Anspruch auf Teilnahme am Fernunterricht ist dem Institutsleiter zu melden, der die entsprechenden Schritte einleitet, um den Fernunterricht einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(7) Die Rektoratsferien, die Fr\u00fchlingsferien und der Zeitraum des Fernunterrichtes <strong>gelten nicht f\u00fcr die Dozenten, Forscher, Lehrer, au\u00dferdem f\u00fcr die, den Unterricht und die Forschung unterst\u00fctzenden sowie anderen Mitarbeiter<\/strong>, ihre Arbeit ist weiterhin zu verrichten. W\u00e4hrend dieser Zeit werden die gut Ungarisch sprechenden Studierenden im VI. Studienjahr, die den zurzeit geltenden epidemiologischen Regelungen v\u00f6llig entsprechen, von den Klinikleitern zur freiwilligen Arbeit erwartet.<\/p>\n<p>(8) <strong>Die ungarischen Studierenden haben ihren Aufenthaltsort in den Studentenheimen sp\u00e4testens bis zum 13.03. zu verlassen.<\/strong> Von dieser Regelung abzuweichen ist nur mit einer Sondergenehmigung des Rektors m\u00f6glich. <strong>Bei den internationalen Studierenden wird der Aufenthalt in den Studentenheimen genehmigt.<\/strong><\/p>\n<p>(9) Aufgrund des Zutrittsverbotes ist die Abwicklung <strong>jeglicher<\/strong> <strong>Angelegenheit der Studierenden ausschlie\u00dflich in elektronischer Form abzuwickeln<\/strong>, zu der die jeweiligen Dekanate die n\u00f6tigen Informationen erteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>II. Verfahren zu Auslandsreisen und Anmeldepflicht<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Verordnungen <strong>laut Gesetz \u00fcber Gesundheitswesen 1997\/ CLIV \u00fcber die Arbeitnehmer im Gesundheitswesen<\/strong>:<\/p>\n<ol start=\"2020\">\n<li>a) Laut Regierungsverordnung 41\/2020.(III.11.) \u00a7 6. d\u00fcrfen gesetzlich bestimmte Arbeitnehmer im Gesundheitswesen Ungarn ausschlie\u00dflich mit Sondergenehmigung des f\u00fcr das Ressort zust\u00e4ndigen Ministers verlassen.<\/li>\n<li>b) Den Anfang des im Punkt a) definierten Genehmigungsprozesses haben die Betroffenen 5 Tage vor dem geplanten Reiseantritt dem zust\u00e4ndigen Institutsleiter anzumelden, der den Reiseantrag dann an den Pr\u00e4sidenten des Klinischen Zentrums weiterleitet.<\/li>\n<li>c) Der Pr\u00e4sident des Klinischen Zentrums leitet die eingesammelten Reiseantr\u00e4ge an den Rektor weiter, der die Antr\u00e4ge dem Minister vorlegt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) <strong>Verordnungen, die f\u00fcr au\u00dfer der in Punkt (1) genannten Mitarbeiter gelten, alle Universit\u00e4tsangeh\u00f6rigen (Dozenten, andere Arbeitnehmer) und Studierende:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>a) Dienstreisen ins Ausland sind zu verschieben, und zur beruflichen Kommunikation sind alternative Kommunikationsmittel zu nutzen (z.B. Telekonferenz)<\/li>\n<li>b) Eine Dienstreise ist ausschlie\u00dflich mit der Sondergenehmigung des Rektors anzutreten.<\/li>\n<li>c) Der Antrag f\u00fcr die in Punkt 2) definierte Sondergenehmigung ist durch den jeweiligen Arbeitgeber elektronisch an die Adresse: utazas.corona@semmelweisuniv.hu zu schicken.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3) Sowohl bei dienstlicher, als auch bei privater Reise ist jeder verpflichtet, am ersten Arbeitstag nach der R\u00fcckkehr \u2013 falls er sich in einem der auf der Webseite von NNK (https:\/\/nnk.gov.hu\/index.php) angegebenen Risikol\u00e4ndern aufgehalten hat &#8211; innerhalb von 14 Tagen, das in der Beilage angef\u00fcgte Formular Nr. 1 auszuf\u00fcllen und es seinem Arbeitgeber (im Falle von Studierenden an das Dekanat) elektronisch zukommen zu lassen. Zur entsprechenden Organisation der Krankenversorgung bitte ich die Betroffenen, mit dem im Fragebogen der Universit\u00e4t angegebenen krankenhaushygienischen Kollegen Kontakt aufzunehmen.<\/p>\n<p>(4) Bei den Arbeitnehmern, die sich laut internationalen Informationen in einem Risikoland aufgehalten haben, soll f\u00fcr die kommenden 14 Tage eine sofortige Befreiung von der Arbeitsverpflichtung \u2013 wenn m\u00f6glich Homeoffice \u2013 verordnet werden.<\/p>\n<p>(5) Ich empfehle weiterhin allen Angeh\u00f6rigen und Studierenden der Semmelweis Universit\u00e4t, dass sie ihre privaten Auslandsreisen verschieben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>III. Komitee f\u00fcr Epidemiologie der Semmelweis Universit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Zur Erarbeitung, t\u00e4glichen Verwaltung und Durchsetzung epidemiologischer Ma\u00dfnahmen in Bezug auf das Coronavirus auf Universit\u00e4tsebene wird ein Komitee f\u00fcr Epidemiologie eingesetzt.<\/p>\n<p>(2) Das Komitee f\u00fcr Epidemiologie h\u00e4lt bis zum Widerruf mindestens einmal t\u00e4glich oder nach Bedarf Sitzungen.<\/p>\n<p>(3) Die Beschl\u00fcsse des Komitees werden aufgrund des Protokolls \u00fcber die Sitzung dokumentiert. Die Beschl\u00fcsse werden nach der Genehmigung des Rektors den betroffenen Organisationseinheiten zugeschickt und sind f\u00fcr die in der Aufgabenbeschreibung angegebenen Organisationseinheiten verbindlich.<\/p>\n<p>(4) Das Komitee f\u00fcr Epidemiologie setzt sich folgenderma\u00dfen zusammen:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Vorsitzender: der Rektor<\/li>\n<\/ol>\n<p>(b) operativer Leiter: Vorsitzender des Klinischen Zentrums<\/p>\n<p>(c) st\u00e4ndige Mitglieder: \u2022 allgemeiner Stellvertretender des Kanzlers<\/p>\n<ul>\n<li>Prorektor f\u00fcr Strategie und Entwicklung<\/li>\n<li>Prorektor f\u00fcr Bildung<\/li>\n<li>Prorektor f\u00fcr internationale Ausbildung<\/li>\n<li>Generaldirektor f\u00fcr Wirtschaft<\/li>\n<li>Generaldirektor f\u00fcr Personalmanagement<\/li>\n<li>Generaldirektor f\u00fcr Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten<\/li>\n<li>Generaldirektor f\u00fcr Medizin<\/li>\n<li>technischer Generaldirektor<\/li>\n<li>Direktor f\u00fcr Versorgungsorganisation<\/li>\n<li>Direktor f\u00fcr Versorgungsleitung<\/li>\n<li>Direktor f\u00fcr Kommunikation und Veranstaltungen<\/li>\n<li>abteilungsleitender Chefarzt, Abteilung f\u00fcr Krankenhaushygiene<\/li>\n<\/ul>\n<p>(5) Die st\u00e4ndigen Mitglieder k\u00f6nnen \u00fcber Delegierte mit Entscheidungsbefugnis an den Sitzungen des Komitees f\u00fcr Epidemiologie teilnehmen.<\/p>\n<p>(6) Der operative Leiter des Komitees f\u00fcr Epidemiologie kann den Kreis der Sitzungsteilnehmer erweitern.<\/p>\n<p>(7) Das Komitee unterbreitet dem Rektor Vorschl\u00e4ge zur Durchf\u00fchrung der Aufgaben des Notfallmanagements, bewertet und analysiert die Informationen \u00fcber das Notfallmanagement. Aufgrund der Vorschl\u00e4ge trifft der Rektor Entscheidungen \u00fcber die auf den Sitzungen auftauchenden Fragen, bei Themen mit Auswirkung auf den Haushalt mit Zustimmung des stellvertretenden Kanzlers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>IV. Richtlinien f\u00fcr die Abhaltung von Tagungen und Veranstaltungen an der Semmelweis Universit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Laut \u00a7 4 der Regierungsverordnung 41\/2020. (III.11.) ist es verboten, Veranstaltungen mit der Teilnahme von mehr als 100 Personen (einschlie\u00dflich G\u00e4sten und Organisatoren) an einem geschlossenen Ort bzw. von mehr als 500 Personen an einem nicht geschlossenen Ort abzuhalten.<\/p>\n<p>(2) Der Veranstalter entscheidet \u00fcber die Abhaltung einer Veranstaltung von kleinerem Umfang unter Ber\u00fccksichtigung deren Bedeutung und Aktualit\u00e4t. Unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Teilnehmer wird empfohlen, die Notwendigkeit der Veranstaltung in Erw\u00e4gung zu ziehen.<\/p>\n<p>(3) Detaillierte Informationen zur Organisation der Veranstaltungen sind in Anhang 2 enthalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>V. Bestimmungen \u00fcber auf Berufs- und allgemeinbildende Einrichtungen und Erwachsenenbildung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Die Regierungsverordnung zur Einf\u00fchrung des Besuchsverbots von Einrichtungen beschr\u00e4nkt sich auf den Besuch von Hochschuleinrichtungen durch Studierende und gilt daher nicht f\u00fcr Teilnehmer an einer Berufsausbildung, schulischen Ausbildung, Erwachsenenbildung und postgradualer Bildung.<\/p>\n<p>(2) Die Universit\u00e4t kann die Praktikumsstunden der Facheinrichtungen nicht gew\u00e4hrleisten, stattdessen k\u00f6nnen die Facheinrichtungen eine theoretische Ausbildung gew\u00e4hrleisten, um die ausgefallenen Praktikumsstunden zu ersetzen. Laut Regierungsverordnung k\u00f6nnen in \u00f6ffentlichen Bildungseinrichtungen keine au\u00dferordentlichen Ferien angeordnet werden, Schulreisen ins Ausland sind verboten, Schulreisen, die bereits im Ausland gebucht wurden, m\u00fcssen abgesagt werden.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr die Koordination der Praktika sind die Leiter der Direktion f\u00fcr Berufsbildungseinrichtungen und die Direktion f\u00fcr die Koordinierung der Wirtschaftsaufsicht f\u00fcr Berufsbildungseinrichtungen verantwortlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>VI. Bestimmungen f\u00fcr Mitarbeiter in bestimmten Einheiten, die Patienten versorgen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr Personen \u00fcber 70, unabh\u00e4ngig von der Art des Rechtsverh\u00e4ltnisses, verordne ich im Homeoffice zu arbeiten. Wenn Sie von Zuhause arbeiten, f\u00fchren Sie Aufgaben aus, die mit Ihrer beruflichen Arbeit oder der Art der Arbeit zusammenh\u00e4ngen, wie es im Rahmen der Arbeitgeberrechte angewiesen ist. F\u00fcr die Dauer der Arbeit von Zuhause wird der Arbeitnehmer gem\u00e4\u00df den geltenden Regeln bezahlt.<\/p>\n<p>(2) Personen im Alter von 65 bis 70 Jahren k\u00f6nnen \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem Rechtsverh\u00e4ltnis \u2013 von Zuhause aus im Sinne von Absatz 1 aufgrund ihrer Erkl\u00e4rung in Anhang 3 arbeiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Anweisungen treten sofort nach Ver\u00f6ffentlichung auf der Homepage der Universit\u00e4t in Kraft und die Anordnung des Rektors R \/ 1\/2020. (III.11.) wird hiermit aufgehoben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bitte befolgen Sie die obigen Anweisungen genau. Ich bedanke mich f\u00fcr Ihre Mitarbeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Budapest, den 12. M\u00e4rz, 2020<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dr. B\u00e9la Merkely \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ir\u00e9n Baumgartnern\u00e9 Holl\u00f3<br \/>\n\u00a0 \u00a0 Rektor\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 allgemeine Stellvertretende des Kanzlers<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/files\/2020\/03\/E_6_2020_III.12._sz_rektori_kancellari_utasitas_nemet_1_sz_melleklet.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Anlage 1.\u00a0E\/6\/2020. (III.12.) zur Anweisung des Rektors und des Kanzlers<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/semmelweis.hu\/jogigfoig\/files\/2020\/03\/E_6_2020_III.12._sz_rektori_kancellari_utasitas_nemet_2_sz_melleklet.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Anlage 2. E\/6\/2020. (III.12.) zur Anweisung des Rektors und des Kanzlers<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/files\/2020\/03\/E_6_2020_III.13._sz_rektori_kancellari_utasitas_nemet_3_sz_melleklet.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Anlage 3. E\/6\/2020. (III.12.) zur Anweisung des Rektors und des Kanzlers<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anweisung pr\u00e4sentiert Ma\u00dfnahmen in Zusammenhang mit dem Hochschulwesen; das Verfahren zu Auslandsreisen und Anmeldepflicht; Wissenswertes \u00fcber das Komitee f\u00fcr Epidemiologie der Semmelweis Universit\u00e4t; Richtlinien f\u00fcr die Abhaltung von Tagungen und Veranstaltungen; Bestimmungen \u00fcber auf Berufs- und allgemeinbildende Einrichtungen und Erwachsenenbildung, sowie Bestimmungen f\u00fcr Mitarbeiter in bestimmten Einheiten, die Patienten versorgen<\/p>\n","protected":false},"author":101640,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[53],"class_list":["post-5886","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-weiter","tag-coronavirus"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5886","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/101640"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5886"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5886\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5891,"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5886\/revisions\/5891"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5886"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5886"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5886"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}