{"id":35769,"date":"2023-12-20T12:30:10","date_gmt":"2023-12-20T11:30:10","guid":{"rendered":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/?p=35769"},"modified":"2023-12-20T12:34:40","modified_gmt":"2023-12-20T11:34:40","slug":"pruefungen-exmatrikulation-auszug-studien-und-pruefungsordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/2023\/12\/20\/pruefungen-exmatrikulation-auszug-studien-und-pruefungsordnung\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfungen &amp; Exmatrikulation &#8211; Auszug Studien- und Pr\u00fcfungsordnung"},"content":{"rendered":"<h5>In der Pr\u00fcfungsperiode relevante Regel der\u00a0<strong>Studien-und Pr\u00fcfungsordnung<\/strong> der Semmelweis Universit\u00e4t:<\/h5>\n<ul>\n<li><em><strong>\u00a7 34 [Teilnahme an Pr\u00fcfungen]<\/strong><\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) An der Pr\u00fcfung eines Studienfaches k\u00f6nnen die Studierenden teilnehmen, die \u00fcber den Eintrag \u201eUnterschrift\u201d verf\u00fcgen, wenn dieser vor der Pr\u00fcfung im NEPTUN-System erfasst wurde.<\/p>\n<p>(2) Ein Rigorosum kann der\/die Studierende ablegen, der\/die die in seinem\/ihrem Curriculum vorgeschriebenen Vorbedingungen erf\u00fcllt und die Kreditpunkte der f\u00fcr das Antreten des Rigorosums als Vorbedingung zugeordneten F\u00e4cher erworben hat.<\/p>\n<p>(3) Zur Pr\u00fcfung kann man sich \u2013 mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz (4) \u2013 <strong>sp\u00e4testens 23 Stunden vor dem Zeitpunkt der gegebenen Pr\u00fcfung anmelden. Eine Abmeldung von der Pr\u00fcfung ist sp\u00e4testens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der gegebenen Pr\u00fcfung m\u00f6glich, ausschlie\u00dflich im NEPTUN-System. <\/strong><\/p>\n<p>(4) An der Fakult\u00e4t f\u00fcr Medizin im Blockunterricht, sofern zum Antreten der Pr\u00fcfungen zwei oder weniger als zwei Tage zur Verf\u00fcgung stehen, kann man sich am Tag der gegebenen Pr\u00fcfung bis 6:00 Uhr zur Pr\u00fcfung anmelden. Die Pr\u00fcfungsanmeldung kann am Tag der gegebenen Pr\u00fcfung bis 0:00 Uhr ausschlie\u00dflich im NEPTUN-System widerrufen werden.\u00a0<\/p>\n<p>(5) F\u00fcr die m\u00fcndliche Teilpr\u00fcfung eines Rigorosums kann von der hierf\u00fcr befugten Organisationseinheit im NEPTUN-System eine individuelle Pr\u00fcfungsanmeldungsperiode eingestellt werden, deren Ende fr\u00fchestens 72 Stunden vor Beginn der (Teil-) Pr\u00fcfung sein kann.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>(6) Bei der Anmeldung f\u00fcr eine Verbesserungs- oder Nachpr\u00fcfung sind Studierende zu bevorzugen, die in der gegebenen Pr\u00fcfungsperiode eine erfolglose Pr\u00fcfung abgelegt haben oder ihre erfolgreiche (Teil-)Pr\u00fcfung verbessern wollen.<\/p>\n<p>(7) Der\/die Studierende ist <strong>verpflichtet<\/strong>, bei der im NEPTUN-System aufgenommenen\u00a0(Teil-) Pr\u00fcfung <strong>zu erscheinen<\/strong>. Wird das vers\u00e4umt, ist eine Kontrolle des Wissens nicht m\u00f6glich und \u2013 wenn der\/die Studierende sein\/ihr Fernbleiben nicht entschuldigt \u2013 ist im NEPTUN-System bei der gegebenen (Teil-)Pr\u00fcfung der Eintrag <strong>\u201enicht erschienen\u201c<\/strong> vorzunehmen. <strong>Ein unentschuldigtes Vers\u00e4umnis ist auf die H\u00f6chstzahl der Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten in einem Semester anzurechnen.<\/strong> Zudem ist der\/die Studierende zur Zahlung einer in der Erstattungs- und Verg\u00fctungsordnung festgelegten Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Pr\u00fcfungsorganisation sowie einer <strong>Vers\u00e4umnisgeb\u00fchr<\/strong> verpflichtet.\u00a0<\/p>\n<p>(8) Vom\/von der Studierenden darf ohne Nachweis seiner\/ihrer Identit\u00e4t keine Pr\u00fcfung abgelegt werden. Der\/die Studierende muss vor Pr\u00fcfungsbeginn seine\/ihre Identit\u00e4t mit einem zur Identifikation geeigneten Dokument nachweisen, das ein Lichtbild wie auch eine Unterschrift enth\u00e4lt. Wenn der\/die Studierende seine\/ihre Identit\u00e4t auf die oben beschriebene Art und Weise nicht nachweisen kann, ist im Pr\u00fcfungsprotokoll sowie im NEPTUN-System der Eintrag \u201enicht erschienen\u201c vorzunehmen. Durch diesen Eintrag wird die Zahl der Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten nicht gemindert, doch ist der\/die Studierende zur Zahlung einer in der Erstattungs- und Verg\u00fctungsordnung festgelegten Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Pr\u00fcfungsorganisation verpflichtet.\u00a0<\/p>\n<p>(9) Unmittelbar nach dem Vers\u00e4umnis hat der\/die Studierende f\u00fcr die Ausschreibung der in den Abs\u00e4tzen 7 und 8 festgelegten Geb\u00fchren zu sorgen. Mangels eingezahlter Geb\u00fchr ist die Anmeldung f\u00fcr eine n\u00e4chste Pr\u00fcfung im gegebenen Fach nicht m\u00f6glich.\u00a0<\/p>\n<p>(10) Das Fernbleiben von der (Teil-)Pr\u00fcfung, zu der sich der\/die Studierende angemeldet hatte, muss dieser\/diese sich <strong>innerhalb von 3 Werktagen<\/strong> pers\u00f6nlich, schriftlich, elektronisch oder \u00fcber eine bevollm\u00e4chtigte Person, bei der die Pr\u00fcfung organisierenden Organisationseinheit f\u00fcr Bildung und Forschung per Bescheinigung nachweisen. \u00dcber eine Akzeptanz der Bescheinigung entscheidet die Organisationseinheit f\u00fcr Bildung und Forschung \u2013 bzw. bei einer Streitigkeit zwischen dem\/der Studierenden und der Organisationseinheit f\u00fcr Bildung und Forschung die Studien- und Pr\u00fcfungskommission. Wenn der\/die Studierende sein\/ihr Fernbleiben entsprechend bescheinigt, ist dies so zu betrachten, als h\u00e4tte keine Pr\u00fcfungsanmeldung stattgefunden, d. h. im NEPTUN-System wird der Eintrag \u201enicht erschienen\u201c von der Organisationseinheit f\u00fcr Bildung und Forschung gel\u00f6scht.\u00a0<\/p>\n<p>(11) Der\/die Studierende kann, wenn er\/sie eine erfolglose Pr\u00fcfung abgelegt hat, in der gegebenen Pr\u00fcfungszeit zweimal die Verbesserung des Pr\u00fcfungsergebnisses in Form einer Nach- bzw. wiederholten Nachpr\u00fcfung versuchen. Der\/die Studierende hat <strong>in jedem Semester<\/strong> jeweils in einem einzigen Studienfach die M\u00f6glichkeit, eine dritte Nachpr\u00fcfung (zweite wiederholte Nachpr\u00fcfung) abzulegen. Im selben Semester und im selben Studienfach darf der\/die Studierende keine vierte Wiederholungspr\u00fcfung \u2013 auch nicht als besonderer Ausnahmefall \u2013 ablegen.\u00a0<\/p>\n<p>(12) Der\/die Studierende hat bis zum Ende der Pr\u00fcfungsperiode die M\u00f6glichkeit, das Ergebnis einer erfolgreich abgelegten Pr\u00fcfung zu verbessern. Der\/die Studierende ist davon in Kenntnis zu setzen, dass man das Pr\u00fcfungsergebnis auch verschlechtern kann. Mit der Verbesserung des Ergebnisses einer erfolgreich abgelegten Pr\u00fcfung k\u00f6nnen keine neuen Kreditpunkte erworben werden. Bei einer begrenzten Anzahl von Pr\u00fcfungspl\u00e4tzen werden Studierende, die sich f\u00fcr eine Nach- bzw. wiederholte Nachpr\u00fcfung anmelden, gegen\u00fcber Studierenden, die eine Verbesserungspr\u00fcfung anstreben, bevorzugt.<\/p>\n<p>****<\/p>\n<p>Bei Bedarf ist das Deutschsprachige Studentensekretariat bei der Deutung der Studien- und Pr\u00fcfungsordnung bzw. bei Fragen gerne behilflich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Die Pr\u00fcfung und die erste Nachpr\u00fcfung <\/strong>in einem Studienfach sind geb\u00fchrenfrei.<\/li>\n<li><strong>F\u00fcr die zweite Nachpr\u00fcfung oder alle weiteren Pr\u00fcfungen <\/strong>(inkl. erneute Fachaufnahme, wenn vom\/von der Studierenden im gegebenen Studienfach bereits zwei Pr\u00fcfungen angetreten worden sind) sind<strong> 4.000,- HUF\/Pr\u00fcfung<\/strong> zu entrichten.<\/li>\n<li><strong>Bei Fernbleiben von der Pr\u00fcfung<br \/>\n<\/strong>a) ist eine Pr\u00fcfungsorganisations-Administrationsgeb\u00fchr in der H\u00f6he von <strong>7.450<strong style=\"font-size: 1rem\">,- HUF\/Pr\u00fcfungstermin<\/strong><span style=\"font-size: 1rem;font-weight: 400\"> zu entrichten (bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Pr\u00fcfung bzw. bei Erscheinen der Pr\u00fcfung ohne entsprechende Dokumente zur Personenidentifikation)<br \/>\nb) ist eine Verwaltungs- und Vers\u00e4umnisgeb\u00fchr in der H\u00f6he von <\/span><span style=\"font-size: 1rem\">7.<\/span><span style=\"font-size: 1rem\">450,- HUF<\/span><span style=\"font-size: 1rem;font-weight: 400\"><strong style=\"font-size: 1rem\">\/Pr\u00fcfungstermin<\/strong><span style=\"font-size: 1rem\"> zu entrichten (bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Pr\u00fcfung, wenn vom\/von der Studierenden zwischen Abmeldungsfrist und Pr\u00fcfungsbeginn keine Mitteilung \u00fcber das Fernbleiben erfolgt)<\/span><br \/>\n<\/span><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Erst nach Einzahlung obiger Geb\u00fchren ist die Anmeldung zu einer n\u00e4chsten Pr\u00fcfung im jeweiligen Studienfach m\u00f6glich.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Einzahlung von Geb\u00fchren im Neptun-System <\/strong>(siehe auch: <a href=\"https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/studium\/neptun\/einzahlung-gebuehren\/\">https:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/studium\/neptun\/einzahlung-gebuehren\/):<\/a> <br \/>\n&#8211; einen Posten Erstellen: unter dem Men\u00fcpunkt \u201eFinanzen\u201c \u00e0 Einzahlung \u00e0 Ausschreibung der Fragen \u00e0 Zahlungsart: \u201eIsm\u00e9telt vizsgad\u00edj\u201c (Nach- oder wiederholte Nachpr\u00fcfungsgeb\u00fchr) f\u00fcr Einzahlung von 4.000,- HUF oder \u201eSzolg\u00e1ltat\u00e1si jogc\u00edm\u201c (Nicht erschienen), Serviceart: \u201eExtrageb\u00fchr\u201c 7.450 HUF ausw\u00e4hlen, Fach ausw\u00e4hlen). <br \/>\n&#8211; zweiter Schritt: Einzahlung: \u201eEinzuzahlende ausgeschriebene Posten\u201c \u2013 aktuelle Zeile ankreuzen, z.B. \u201eVizsga t\u00e1volmarad\u00e1si d\u00edj\u201c \u00e0 \u201eEinzahlung\u201c &#8211; online Einzahlung mit Bankkarte.<\/li>\n<li>Bei Unterrichtsf\u00e4cher, die Sie als <strong>CV Kurs (nur Pr\u00fcfungskurs) oder FM Kurs<\/strong> <strong>(erneute Fachaufnahme ohne die Verpflichtung den Unterricht zu besuchen)<\/strong> belegen, finden Sie im Neptun System unter \u201eStudien\u201c \u00e0 \u201eStudienbuch\u201c \u00e0 \u201eBemerkung\u201c die Information, wie viele Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten Sie im Semester insgesamt haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>***<\/p>\n<p>Bei Fragen bez\u00fcglich Pr\u00fcfungen bzw. Pr\u00fcfungstermine wenden Sie sich bitte au\u00dferdem an die jeweils zust\u00e4ndigen Personen f\u00fcr die Studenten an den Lehrst\u00fchlen\/Kliniken (siehe Studienf\u00fchrer).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5>Weiterer wichtiger Auszug aus den Regeln der\u00a0<strong>Studien- und Pr\u00fcfungsordnung<\/strong> der Semmelweis Universit\u00e4t:<\/h5>\n<ul>\n<li><em><strong>\u00a716 [Ruhen, Erl\u00f6schen bzw. Beenden des studentischen Rechtsverh\u00e4ltnisses]<\/strong><\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>(6)\u00a0 Das studentische Rechtsverh\u00e4ltnis wird durch eine einseitige Erkl\u00e4rung (Exmatrikulation) beendet:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha\">\n<li>wenn die\/der Studierende seine\/ihre im vorliegenden Regelwerk bzw. im Curriculum festgelegten Studienverpflichtungen nicht erf\u00fcllt,<\/li>\n<li>wenn die\/der Studierende sich f\u00fcr drei aufeinanderfolgende Semester nicht registriert,<\/li>\n<li>wenn die\/der Studierende nach dem Ruhen des studentischen Rechtsverh\u00e4ltnisses ihr\/sein Studium nicht fortsetzt,<\/li>\n<li><strong>wenn von der\/dem Studierenden ein Studienfach in dem Semester, in dem das Studienfach im Neptun System zum zweiten Mal erneut angeboten\/ausgeschrieben wurde (zweite erneute Fachaufnahme), nicht absolviert werden konnte.<\/strong><\/li>\n<li><strong>wenn die Gesamtzahl der erfolglosen Nach- bzw. wiederholten Nachpr\u00fcfungen der\/des Studierenden in ein und demselben Studienfach insgesamt f\u00fcnf erreicht, <\/strong>vorausgesetzt, die\/der Studierende wurde im Vorfeld schriftlich dazu angehalten, seinen\/ihren Studienpflichten bis zur angegebenen Frist nachzukommen und die\/der Studierende wurde \u00fcber die Rechtsfolgen seines\/ihres Vers\u00e4umnisses schriftlich informiert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die komplette <strong>Studien- und Pr\u00fcfungsordnung<\/strong> finden Sie unter:\u00a0<a href=\"http:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/studium\/unterrichts-und-prufungsordnung\/\">http:\/\/semmelweis.hu\/deutsch\/studium\/unterrichts-und-prufungsordnung\/<\/a><\/p>\n<p>Budapest, 19.12.2023<a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Pr\u00fcfungsperiode relevante Regel der\u00a0Studien-und Pr\u00fcfungsordnung der Semmelweis Universit\u00e4t: \u00a7 34 [Teilnahme an Pr\u00fcfungen] (1) An der Pr\u00fcfung eines Studienfaches k\u00f6nnen die Studierenden teilnehmen, die \u00fcber den Eintrag \u201eUnterschrift\u201d verf\u00fcgen, wenn dieser vor der Pr\u00fcfung im NEPTUN-System erfasst wurde. 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