Das Institut und die Kliniken der Fakultät für Zahnheilkunde befinden sich in drei separatem Gebäude, eine Straße vom Inneren Klinischen Block (BKT) entfernt. Angesichts der fachspezifischen und örtlichen Besonderheiten ist es nötig, ein spezielles – anderen Systemen ähnliches – aber selbstständiges mehrstufiges Zugangskontrollsystem zu gestalten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass potenzielle Träger des Coronavirus die Kliniken betreten.

Die Ärzte und Assistenten der zahnärztlichen-kieferchirurgischen Versorgung gehören angesichts der epidemiologischen Situation zu den am meisten gefährdeten medizinischen Versorgern. Grundvoraussetzung zur Versorgung der Verdachtsfälle sowie der potenziellen Träger des Coronavirus ist die komplette und ständige Versorgung des Instituts und der Kliniken mit nötiger Schutzausrüstung.

Das mehrstufige Zugangskontrollsystem funktioniert wie folgt:

  1. Der Patient meldet sich am Kontrollpunkt an, wo er nach Aufnahme der nötigen Angaben den Fragebogen der Abteilung für Krankenhaushygiene erhält, der auf folgendem Link zu erreichen ist.
  2. Der Patient unterschreibt und füllt den Fragebogen aus.
  3. Der am Kontrollpunkt stehende medizinische Mitarbeiter wertet den Fragebogen aus (kreuzt den betreffenden Fall „verdächtig“ oder „nicht verdächtig“ an); misst die Temperatur des Patienten, schreibt es in die entsprechende Rubrik des Fragebogens rein und bestätigt es mit seiner Unterschrift. Während dieser Tätigkeit sollen die Assistenten Kittel, Schutzmaske, Schutzbrille und Gummihandschuhe tragen.
  4. Falls es sich bei Befragung des Patienten herausstellt, dass sein Problem nicht so dringend ist, ist er nach seiner Beruhigung um Verständnis und darum zu bitten, dass er sich mit seinen Beschwerden nach Aufheben des Notstandes an die Klinik wendet. Falls der Eingriff auch später zu machen ist, aber der Patient als Verdachtsfall eingestuft wurde, ist bei ihm im septischen Behandlungsraum der Test zu machen. Der Patient soll Schutzmaske, Gummihandschuhe, Kittel mit langem Ärmel bekommen und in einem separaten Raum warten. Über den Fall soll der für zahnärztliche Versorgung zuständigen Leiter Epidemiologie oder dessen Vertreter benachrichtigt werden, der den nötigen epidemiologische Verfahren in die Wege leitet.
  5. Falls die Frage besteht, ob der zahnärztliche-chirurgische Eingriff beim Patienten sofort oder auch später durchzuführen ist, soll der Patient untersucht werden, um die entsprechende Entscheidung treffen zu können.
  6. Wenn es sich bei Anamnese herausstellt, dass der Patient als potenzieller Träger des Virus eingestuft werden soll (ist innerhalb von 14 Tagen vom Ausland zurückgekommen, war mit einer infizierten Person im engen Kontakt, hat Fieber), soll er darüber informiert werden. Danach soll der Patient in septischen Behandlungsraum die Schutzmaske, Gummihandschuhe, langärmliger Kittel bekommen; der Oberassistent informiert den dienstleitenden Arzt, der die nötigen Maßnahmen trifft.
  7. Der dienstleitende Arzt führt beim Bedarf – im für diesen Zweck bestimmten und ausgerüsteten septischen Raum – den Notfalleingriff durch. Der Arzt und seine Assistenz machen den Test auf Coronavirus-Infektion in Schutzbekleidung (OP-Haube, Plexi Gesichts- und Schutzbrille, FFP3-Maske, wasserabweisender, langärmliger OP-Kittel, Gummihandschuhe) und dann führen sie den Eingriff – wenn es möglich – mit Wegwerfinstrumenten durch. Die Behandlungsfläche soll mit viruzid Desinfektionsmittel desinfiziert, die Instrumente – wie üblich – behandelt und sterilisiert werden. Die angewendeten Wegwerfinstrumente sollen als Gefahrabfall entsorgt werden.
  8. Die Benutzung von zahnärztlichen Behandlungsgeräte mit Wasserkühlung ist wegen der erhöhten Infektionsgefahr (Aerosol-Bildung) nicht empfohlen (nur in sehr begründetem Fall).
  9. Die potenziellen Virusträger müssen nach der zahnärztlichen-kieferchirurgischen Behandlung Schutzmaske und Gummihandschuhe bekommen, und in einem separaten Raum hingesetzt werden, bis der dienstleitende Arzt die im Protokoll vorgeschriebenen Maßnahmen trifft. Die abgenommenen Proben sollen in einer dreifachen Plastikverpackung mit der nächsten Laborprobenlieferung der Universität mit Hilfe infomedizinisches Systems Medsol ins Zentrallaboratorium geliefert werden.

Das im Institut und in Kliniken der Fakultät für Zahnheilkunde eingeführte mehrstufige Zugangskontrollsystem ist Teil des Meldesystems, das zum Notfall an der Semmelweis Universität gestaltet wurde. In Verdachtsfällen wird vom dienstleitenden Arzt der Institutsdirektor oder der stellvertretende Direktor benachrichtigt, der parallel zu den nötigen Maßnahmen auch den für zahnärztliche Versorgung zuständigen Leiter Epidemiologie informiert.

Zuständige Einheit: Fakultät für Zahnheilkunde